Hundesteuer-Posse Marianus Krall muss Hundesteuer nicht bezahlen

Düsseldorf/Hilden · Seit drei Jahren streiten der Hildener und die Stadt um einen Hundesteuerbescheid für Hunde, die dem Mann gar nicht gehören. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Entscheidung gefällt.

Großes Medieninteresse – Marianus Krall nach Abschluss des Verfahrens im Verwaltungsgericht Düsseldorf umringt von Kameras und Reportern.

Foto: Marlen Keß

Es dauert nur knapp 35 Minuten, dann ist ein fast drei Jahre währender Streit entschieden: Der Hildener Marianus Krall muss die Steuer, die von der Stadt Hilden auf Hunde erhoben worden war, die nicht seine waren, nicht bezahlen. Das Verfahren, das er deshalb gegen die Stadt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf angestrengt hatte, wird eingestellt. Der Bescheid vom Januar 2022 allerdings bleibt bestehen, die Stadt erlässt ihm die Steuer lediglich, darauf legen Dezernent Peter Stuhlträger und die Vertreterin des Rechtsamtes Wert – obwohl die Richterin immer wieder versucht, beide mit ungewöhnlich deutlichen Worten von dieser Entscheidung abzubringen.

Denn die Sache, so sieht sie es, ist eigentlich klar: Der Bescheid von Januar 2022, um den es geht, ist rechtswidrig. Darin hatte die Stadt von Krall für zwei Hunde für die Jahre 2018 bis 2021 insgesamt mehr als 1000 Euro Hundesteuer gefordert, inklusive Säumniszuschlägen belief sich die Summe auf genau 1404 Euro. Das Problem: Krall hatte gar keinen Hund, sondern lediglich bei Facebook Fotos vom Hund seiner Tochter und Tieren aus dem Freundeskreis gepostet. Auf mehrere Briefe dazu hatte er im Vorhinein nicht reagiert – „weil da immer nur stand, ich solle eintragen, wie viele Hunde ich habe“, wie er am Freitag empört betonte –, schließlich reagierte die Stadt mit einem sogenannten Schätzbescheid.

Doch er bezahlte nicht, sondern verklagte stattdessen die Stadt. „Die haben bestimmt gedacht, dass ich klein beigebe und nicht so weit gehe“, sagt er hinterher. „Aber so bin ich nicht.“ Für Hunde zu bezahlen, die er nicht besitze und für die obendrein schon Hundesteuern abgeführt würden, das sehe er nicht ein. Das habe er immer wieder versucht, deutlich zu machen, auch ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister gab es, auch wenn die Auskünfte Kralls dazu und die Aktenlage zum genauen Zeitpunkt des Gesprächs auseinandergehen. Schon im Juli 2022 stand dann aber fest: Krall hat keine Hunde und muss auch keine Steuer dafür bezahlen, so steht es in einem neuen Bescheid der Stadt. Auf den 1404 Euro aus dem Bescheid von Januar aber beharrte die Verwaltung.

Der Kläger Marianus Krall mit seiner Rechtsanwältin Martina Hannewald vor Verfahrensbeginn.

Foto: Marlen Keß

Doch dieser, das stellt die Richterin am Freitag klar, hätte so gar nicht ergehen dürfen. Auch für einen Steuerschätzbescheid brauche es mehr als möglicherweise verdächtige Facebook-Posts, etwa einen Besuch durch das zuständige Amt, sagt sie, und beruft sich unter anderem auf den Bundesrechnungshof. Zumal ihr Mandant immer wieder versucht habe, das zuständige Amt zu erreichen, was aber wegen der Corona-Pandemie nahezu unmöglich gewesen sein, wie seine Anwältin betont: „Wo ist denn da noch die Bürgernähe?“

An der Rechtswidrigkeit des Bescheids ändere zudem auch die Tatsache nichts, sagt die Richterin, dass Krall formwidrig per E-Mail und nicht schriftlich Widerspruch dagegen eingelegt hatte. Der Bescheid sei dadurch zwar rechtskräftig geworden und sie müsste die Klage Kralls eigentlich abweisen. Doch dann würde das Verfahren weitergehen, wenn Krall dagegen Widerspruch einlege – mit äußerst geringen Chancen für die Stadt, wie sie betont, bei einer gleichzeitig fatalen Außenwirkung. „Vor diesem Hintergrund rate ich Ihnen, das Ganze heute abzuschließen und den Bescheid aufzuheben“, sagt sie. „Sie heben einfach einen rechtswidrigen Verwaltungsakt auf.“ Doch darauf lassen sich die Vertreter der Stadt nicht ein – „was wäre das denn für eine Außenwirkung?“, sagt Dezernent Stuhlträger –, erlassen Krall aber die 1404 Euro.

Auch auf den Vorschlag der Richterin, dann doch zumindest als Signal die Verfahrenskosten zu tragen, reagieren sie abwehrend. Am Ende einigt man sich darauf, dass die Stadt die Gerichtskosten trägt, Kralls Anwältin wird jeweils zur Hälfte von beiden Parteien getragen. „Ich finde es gut, dass wir eine Lösung gefunden haben, das ist für alle das Beste“, beschließt die Richterin das Verfahren.

Nicht nur wegen ihrer klaren Worte ist es ein denkwürdiges Verfahren, das an diesem Freitag im Verwaltungsgericht geführt wird. Wegen des großen Medienandrangs wurde im Vorhinein ein größerer Saal ausgewählt, die kompletten ersten drei Reihen sind für die Presse bestimmt. Die Vertreter der Stadt verlassen den Saal nach Ende der Verhandlung mit Personenschutz, Krall hingegen gibt vor versammelten Kameras ein Statement ab.

„Ich kann damit leben“, sagt der 57-Jährige dann, „ich habe Besseres zu tun und die Stadt sicherlich auch.“ Die vergangenen Jahre seien nicht immer einfach gewesen, er sei froh, dass es vorbei ist. Jetzt wolle er sich auf seine politischen Ambitionen konzentrieren: Krall will im September als unabhängiger Kandidat zur Bürgermeister-Wahl antreten. Einen Hund indes will er sich nicht anschaffen, „zu viel Verantwortung“. Aber eine Sache sei ihm dann doch noch wichtig: „Mein Eindruck ist, dass die Stadt Hilden hier keinen guten Eindruck hinterlassen hat. Das war kein Glanzstück.“