Verkehr in Hilden Lediglich die Barzahlung an Parkautomaten soll entfallen
Hilden · Per EC-Karte oder mit einer App soll das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen möglich sein.
(elk) Lediglich die Bezahlung mit Bargeld soll an den 19 Parkscheinautomaten in Hilden bald der Vergangenheit angehören. Es soll weiterhin möglich sein, mit EC-Karte zu zahlen. Zusätzlich soll das Bezahlen mit einer App auf dem Smartphone möglich werden. Die Stadt reagiert damit auf Missverständnisse und Falschinformationen über eine geplante Umrüstung der Automaten in der Presse und auf verschiedenen Plattformen. Dass die Bezahlung mit Bargeld abgeschafft werden soll, begründet die Stadt mit den damit verbundenen hohen Kosten für Entleerung, Zählung und Überweisung. Das neue Verfahren würde langfristig laut Beschlussvorlage Einsparungen in Höhe von mehr als 38.000 Euro pro Jahr ermöglichen. Das von der Stadt mit der Leerung der Automaten beauftragte Unternehmen hatte laut Beschlussvorlage im Juni angekündigt, dass ein Preisaufschlag in Höhe von mehr als 40 Prozent zum 1. August aufgrund gestiegener Sach- und Personalkosten notwendig sei. Ordnungsdezernentin Mona Wolke-Ertel: „Die Stadt Hilden legt großen Wert darauf, unseren Bürgerinnen und Bürgern flexible und barrierefreie Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Die Einführung neuer Technologien, wie der Option auch per App bezahlen zu können, soll die Nutzung erleichtern.“ Das Ordnungsamt werde die Umstellungsphase mit Verständnis im Einzelfall begleiten. Die Mitarbeiter sollen diese Phase bei Bedarf aktiv begleiten.
Zum Hintergrund: Laut Beschlussvorlage werden die Kartenlesegeräte an den Automaten regelmäßig beschädigt. Die Kosten aufgrund von Vandalismus würden allein für das laufende Jahr bei 5000 Euro liegen. Die Empfehlung zum Wegfall der Bargeld-Bezahlmöglichkeit und des Kartenlesegerätes lautet daher wie folgt: „Es ist aus Sicht der Verwaltung konsequent und richtig und wird daher auch empfohlen, die Kartenlesegeräte außer Betrieb zu setzen und ausschließlich auf die NFC-Schnittstelle als Kartenbezahlfunktion zu setzen.“
Sollte für das Smartparking-Angebot entschieden werden, liege das Inkassorisiko bei den Anbietern, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Stadt erhalte in jedem Fall die mittels App gebuchten Parkentgelte unabhängig von der Zahlungsfähigkeit der Kunden. Üblich sei, dass 10 bis 20 Prozent dieser Einnahmen oder ein Fixbetrag als Bezahlung der Dienstleistung an den Anbieter gingen. Dem Nutzer der App würde sich laut Darstellung im Beschlussvorschlag ein weiterer Vorteil bieten: Bezahle er beispielsweise für drei Stunden, parke jedoch nur zwei, könne der Preis für die dritte Stunde rückerstattet werden. Verzögere sich die Rückkehr zum geparkten Fahrzeug, könne die Parkzeit nach dem Erhalt einer Push-Nachricht verlängert werden.
Eine Beratung zum Thema fand im Hauptausschuss statt. Eine Entscheidung ist für die Ratssitzung am 25. September vorgesehen.