Umstrittenes Bauvorhaben in Hilden Planungen für Hauptmann-Hof gehen weiter

Hilden · Um den Bereich hat es lange Streit gegeben. Ab dem 8. April liegt der Entwurf des Bebauungsplans aus.

Für diesen Bereich soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

. (Red) Die Stadt Hilden möchte im Bereich „Gerhart-Hauptmann-Hof“ zwischen Sankt-Konrad-Allee und Richrather Straße den Bebauungsplan Nummer 264 aufstellen. Anlass ist die Absicht der Vonovia, auf ihrem Grundstück weitere Wohngebäude zu errichten. Durch den Bebauungsplan sollen die vorhandenen Grünflächen gesichert werden. Außerdem soll geprüft werden, in welchem Maße eine Nachverdichtung städtebaulich verträglich ist.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den Umweltinformationen wird im Internet veröffentlicht und im Rathaus öffentlich zur Einsicht ausgelegt, und zwar vom 8. bis zum 22. April. Der Entwurf ist den Bürgern während der Dienststunden und zusätzlich nach Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt zugänglich. Der Weg führt in das Zimmer 440 im Rathaus. Die Dienststunden sind montags und freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Etwaige Änderungen der Öffnungszeiten werden auf der Homepage der Stadt (www.hilden.de) bekannt gegeben. Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen und Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden.

Stellungnahmen können auf vier Wegen abgegeben werden: schriftlich oder mündlich direkt im Rathaus, per E-Mail (planung@hilden.de) oder per Brief an das Planungs- und Vermessungsamt (Am Rathaus 1, 40721 Hilden). Wichtig ist der Betreff: Bebauungsplan Nr. 264/Gerhart-Hauptmann-Hof.

Das Wohnungsunternehmen Vonovia hat vor fünf Jahren am Gerhart-Hauptmann-Hof zwei Mehrfamilienhäuser mit zwölf Wohnungen errichten wollen. Die Stadt hatte im Mai 2019 einen positiven Bauvorbescheid erteilt – weil ihr keine andere Wahl blieb: Ohne gültigen Bebauungsplan hätte das Unternehmen dort nach Paragraf 34 Baugesetzbuch bauen dürfen, also nach Landesrecht. Dagegen liefen die Anwohner Sturm, auch die Politik war wenig begeistert.

Durch die Einschränkung des Baurechts muss die Stadt die Vonovia wahrscheinlich entschädigen. Das steht aber erst dann fest, wenn der Bebauungsplan vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Erst dann kann Vonovia einen möglichen „Planungsschaden“ geltend machen. Die Fläche, um die es geht, ist etwa 1300 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert für Bauland beträgt dort 450 Euro/Quadratmeter; für Grünland etwa die Hälfte. Die Vonovia kann nur die Differenz geltend machen. Das wären mindestens 260 000 Euro.

(RP)