Kindern mit fehlender sprachlicher Kompetenz helfen
Die Kita Am Bandenfeld nimmt seit 2011 an einem Bundesprogramm teil. Der Erfolg ist zu sehen.
Seit 2011 ist die Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt Am Bandenfeld 110 eine Schwerpunkt-Kita für Sprache und Integration des Kreises Mettmann. Das Programm wird vom Bund gefördert. Im Gespräch mit der Kita-Leiterin Angelika Bachmann-Blumenrath und der Sprachförderfachkraft, Kerstin Zergani, wollte die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll erfahren, ob das Programm auch zielführend ist.
Das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ setzt bereits in der frühen Kindheit an und richtet sich an Einrichtungen, die auch Kinder unter drei Jahren betreuen. Mit dem Programm soll Kindern mit fehlender sprachlicher Kompetenz geholfen werden.
Dafür wurden finanzielle Mittel bereitgestellt, um eine Sprachförderfachkraft einzustellen. „Ein wirklicher Erfolg!“, berichtete die Leiterin Bachmann-Blumenrath: „Wir sind von Anfang an dabei und halten das Programm für sehr gut und effizient“. Neben der Sprachförderung bietet die Kita auch wöchentlich Sprechstunden für Eltern an, um sie über das Programm aufzuklären und gemeinsam mit ihnen über die Sprachentwicklung ihres Kindes zu diskutieren.
Dass die Sprechstunde so gut bei den Eltern ankommen, freut nicht nur die Kita-Leitung, sondern auch die Bundespolitikerin Noll: „Es ist wichtig, die Eltern mit ins Boot zu holen und ihnen die sprachlichen Erfolge ihres Kindes aufzuzeigen. Denn Spracherwerb ist der Schlüssel für die Integration in das gesellschaftliche Leben und der Grundstein für den späteren Erfolg in Bildung und Beruf“. Ebenfalls halten Bachmann-Blumenrath und Zergani das Bildungs- und Teilhabepaket für zielführend. „Allerdings ist vielen betroffenen Eltern nicht bewusst, dass es diese Fördermittel gibt“, so die Kita-Leiterin. „Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Mittagessen, Lernförderprogramme, Anschaffungen für den Schulbedarf oder Sportvereinskosten bezuschusst. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen“, so Noll.
Für weitere Informationen und Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es von montags bis donnerstags eine Hotline, die zwischen 8 und 20 Uhr zu erreichen ist. Die Telefonnummer ist 030 221 911 009. Red