Rauchverbot in Festzelten
Karnevalisten und Schützen können das Verbot nicht nachvollziehen.
Hilden. Raucher werden seit dem 1. Mai nach draußen gebeten — und diesmal ohne Ausnahme. Vor wenigen Tagen ist das geänderte Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten.
Das besagt: In Schank- und Speisewirtschaften darf nicht mehr geraucht werden, egal wie groß, egal wie viele Räume es gibt, ohne Ausnahmen, wie sie bisher die Raucherclubs darstellten. Das gilt auch für „sonstige, vollständig umschlossene Räume“, so formuliert es der Gaststättenverband. Das bedeutet: Auch im Festzelt stehen die Aschenbecher künftig draußen.
„Das wird schwierig“, sagt Gerd Weidmann, Präsident der Karnevalsgesellschaft Musketiere: „Ich kann das Verbot nicht nachvollziehen. Im Festzelt sind immer die Türen auf. Durch die vielen Lüftungsschlitze ist es kein dichter Raum wie in der Stadthalle.“
In der Stadthalle durften bislang die Jecken, die beispielsweise zur Herrensitzung kamen, zur Zigarette greifen: „Wir waren als Veranstalter in dem Moment Hausherr“, sagt Weidmann. Bei der nächsten Sitzung wird sich das ändern. „Der größte Teil der Besucher raucht und wird immer wieder nach draußen wechseln. Ich bin selbst Raucher und kann das nachvollziehen“, sagt er.
Auch Harold Biesgen, 1. Brudermeister der St. Sebastianus Schützenbruderschaft, befürchtet eine „Völkerwanderung“. Bislang gehörte die Zigarettenschachtel zur Brauchtumsveranstaltung einfach dazu, findet Biesgen: „Aber wir werden uns aber an die Vorgaben halten.“
Das ist auch zu empfehlen: „Die Veranstalter in der Stadthalle oder in Festzelten müssen mit Kontrollen rechnen“, sagt Ralf Blasberg, Sachgebietsleiter für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten: „Es bringt ja nichts, wir müssen das strikte Rauchverbot durchsetzen.“ Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes seien aber nicht pünktlich am 1. Mai losgezogen, um die Hildener Gastwirte zu kontrollieren.
Es sind aber laut Blasberg bereits zahlreiche Beschwerden von Bürgern eingegangen, die Verstöße gegen das neue Gesetz aufzeigen. „Das betrifft Gaststätten und ganz extrem Spielhallen“, sagt er. Diesen Beschwerden werde das Amt erst nachgehen, bevor es an weitere Kontrollen gehe.
Biesgen war selbst Kettenraucher, hat vor 20 Jahren aufgehört. „Ich kann es also nachempfinden, wenn die Raucher erst einmal böse auf uns sind“, sagt er. Denn das Rauchverbot gilt nicht nur künftig im Festzelt, sondern auch auf der Schießanlage. „Ich weiß, wir tun den Rauchern keinen Gefallen damit. Mal sehen, wie unsere Gäste damit klarkommen. Ich denke, mit der Zeit werden sie sich daran gewöhnen.“
Ansonsten drohen Verwarnungen und Geldstrafen: „Bei den Gastwirten fangen wir mit 200 Euro an“, sagt Blasberg. „Die Gäste werden wir auffordern, das Rauchen einzustellen. Wenn sie dann mit uns diskutieren, müssen sie auch mit Verwarngeldern in Höhe von 35 Euro rechnen.“