Säureopfer von 2012 kämpft vor Gericht

Reyhan C. möchte Schmerzensgeld von den Tätern, die sie verätzten.

Der Säureanschlag auf die Hildenerin Reyhan C. beschäftigt die Gerichte weiterhin: Nachdem im strafrechtlichen Prozess Ende Juli 2013 ein Urteil gegen die beiden Täter gesprochen wurde, führt die junge Frau nun ein zivilrechtliches Verfahren. Das bestätigt ihre Anwältin Dr. Hayriye Yerlikaya. Sie arbeitet in derselben Neusser Kanzlei, die Reyhan C. bereits im strafrechtlichen Prozess vertreten hatte. Am 29. Dezember 2012 hatten ein 23 und ein 19 Jahre alter Langenfelder in einem Hildener Wohngebiet einen Säureanschlag auf die damals 21-Jährige Reyhan C. verübt. Ende Dezember gestand er, Alan K. zu dem Angriff angestiftet zu haben. Als sich Reyhan C. von ihm trennte, drohte er, sie so zu entstellen, dass sie keinen anderen Mann finde. Diese Drohung setzte er 2012 in grausame Wirklichkeit um. Die körperlichen und seelischen Folgen des Anschlags werden die junge Frau ihr Leben lang begleiten. Im Umfeld des 2013 geführten strafrechtlichen Gerichtsprozesses wurde bekannt, dass Reyhan C. zwei Jahre lang einen so genannten Kompressionsanzug tragen muss, um die Narbenbildung der mit Säure verätzten Haut an Gesicht, Hals, Dekolleté, Bauch und Bein einzudämmen. Zu ihrem aktuellen Gesundheitszustand will Reyhan C. heute nichts mehr sagen.

Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte den Haupttäter Serhat K. (23) — den Ex-Freund von Reyhan C. — zu fünf Jahren und sieben Monaten Haft. Alan K. (19), der die Tat im Auftrag von Serhat ausführte, wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Reyhan C. und ihre Anwältin Dr. Esma Cakir-Ceylan hielten das Urteil für zu milde. Doch ihnen waren die Hände gebunden. Nun beschäftigt der Fall erneut das Landgericht. Die Höhe der Forderungen will Hayriye Yerlikaya nicht nennen. „Aber es handelt sich bei der Schmerzensgeldforderung um eine vergleichsweise hohe Summe “, sagt die Rechtsanwältin. Einen Gerichtstermin gebe es noch nicht, da zunächst schriftlich gestritten wird. „Bis heute hat die Gegenseite, die anwaltlich vertreten ist, noch keine Klageerwiderung geschrieben.“