Nur die Außenmauern bleiben stehen

Der Trägerverein „Gruitener Bürgersaal“ kann jetzt mit der Komplettsanierung anfangen.

Foto: Staschik

Ein wirklich ganz kleines bisschen Wehmut kann man in Patrick Kampmanns Augen vielleicht dann doch erahnen. Der Gruitener, der gemeinsam mit Gerd Büll und Nadja Bieniek an vorderster Front für die Erhaltung und Sanierung des Bürgersaals gekämpft hat, schaut sich noch ein letztes Mal in dem alten Pfarrsaal um, der 1975 erbaut und nahezu, bis auf einige wenige kleine Renovierungsarbeiten, niemals modernisiert worden.

Hier hat Kampmann schon als kleiner Junge viel Zeit verbracht, das giftgrüne Wandtelefon ist ihm ebenso vertraut, wie der Tresen im ähnlichem Farbton, die Fliesenfenster, das scheinbar unkaputtbare, beigebraune Geschirr im designlosen Küchenschrank, die 1970er Jahre in Perfektion. Nun also geht es dem Saal, eine Mischung aus Turnhalle und Tanzteetreff, ans Eingemachte. „Die Planungen sind abgeschlossen, man kann sagen, bis auf die Außenmauern bleibt eigentlich nichts, wie es war“, fasst Architekt Wolfgang Wahle zusammen. Heißt: der Eingang wird verlegt, Innenwände herausgerissen, Dach und Boden erneuert. Die Aufträge sind großenteils an regionale Unternehmen vergeben worden.

Eine ganz besondere Veränderung wird sich durch neue bodentiefe Fenster ergeben. „Das wird wunderschön. Wir haben bislang ja nur Oberlichter, durch die riesigen Fenster werden wir einen unglaublichen Blick auf die Düssel haben, die direkt am Gebäude vorbei fließt“, freut sich Nadja Bieniek. Rund 550 000 Euro werden die Umbaumaßnahmen kosten, 436 000 werden aus ehemaligen Reparaturrücklagen durch die Stadt finanziert, der Rest durch Mitgliedsbeiträge, Sponsoren, Spenden oder eigenen Veranstaltungen.

„Der Bürgersaal soll ja allen zu Gute kommen. Das heißt, ursprünglich war unser Gedanke, dass er für Veranstaltungen jeglicher Art gemietet werden kann und wir uns unter anderem durch diese Einnahmen finanzieren werden.“ Dass diese Rechnung wohl doch nicht ganz aufgehen wird, liegt am neuen Baurecht, das dem Trägerverein eine Sperrzeit für Veranstaltungen von 22 Uhr auferlegt.