Städte kassieren Terrassengebühren ab
Für Gastwirte wird die Außengastronomie immer wichtiger. Doch Kommunen lassen sich die Fläche gut bezahlen.
Hilden. Die Außengastronomie hat jetzt Hochsaison — und sie gewinnt immer mehr an Bedeutung: „Die Leute wollen einfach draußen sitzen, das ist der neue Lifestyle“, sagt Isabel Hausmann, stellvertretende Geschäftsführerin des auch für den Kreis Mettmann zuständigen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Nordrhein. Dabei sei die Außengastronomie kein Zusatzgeschäft: „Die Gäste, die sonst drinnen sind, sitzen jetzt draußen. Der Umsatz wird nur verlagert“, sagt Hausmann. Dennoch verdienen die Kommunen mit. Der Bund der Steuerzahler veröffentlichte jetzt eine Liste der so genannten „Terrassengebühren“ — also jener Sätze, die Städte und Gemeinden verlangen, damit Gastwirte Stühle und Tische in den öffentlichen Raum stellen dürfen. Ergebnis: Bonn ist mit 13,20 Euro je angefangenen Quadratmeter und Monat am teuersten. Düsseldorf liegt mit 8,80 Euro auf dem dritten Platz der 57 größten Städte in NRW.
Auch im Kreis Mettmann gibt es ein Gefälle. Während Ratingen 4,05 Euro pro angefangenen Quadratmeter und Monat verlangt, sind es in Hilden 4 Euro und in Langenfeld nur 2,25 Euro. Monheim verlangt sogar keinen Cent — vorausgesetzt, die Gastwirte halten sich mit ihrem Außenmobiliar an die sogenannte Gestaltungssatzung. Das heißt, sie müssen das Design von Stühlen, Tischen und Sonnenschutz an Regeln anpassen, die dazu aufgestellt wurden, ein „qualitätsvolles“ Gesamtbild in der Monheimer Innenstadt zu schaffen. Das berichtet Christiane Schärfke, Bereichsleiterin Ordnung und Soziales bei der Stadt Monheim. Andere Gemeinden staffeln ihre Gebühren hingegen nach Sommer- und Winterzeit oder danach, ob ein Gastwirt den Außenraum für einige Monate oder das ganze Jahr bucht.
Genau das aber ist es, was der Dehoga Nordrhein kritisiert: Die ungleich hohen Gebühren der Städte schaffen in einer Region Benachteiligungen. Und mit den günstigeren Jahresgebühren stellen sich Gastronomen nicht unbedingt besser: „Man zahlt auch, wenn das Wetter schlecht ist und man die Fläche überhaupt nicht nutzen kann“, gibt Hausmann zu bedenken. Auch der Bund der Steuerzahler plädiert für die Abschaffung der Gebühren: „Die Städte in NRW profitieren bereits von den hohen Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuern, die die Gastronomie abwirft“, betont Sprecherin Andrea Defeld. Das Thema sei jedoch „weder politisch, noch seitens der Verwaltung aktuell“, sagt Ulrike Trimborn von der Stadt Ratingen. Dabei sehen die Gemeinden sehr wohl Vorteile der Außengastronomie. Sie ist „ohne jede Frage wichtig, um Innenstädte zu beleben. Zudem trägt sie positiv zu einem stimmungsvollen Stadtbild bei“, heißt es aus Monheim.
Doch wie auf die Gebühr verzichten, das wollen die übrigen Städte nicht: „Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist eine Sondernutzung, die den Gemeingebrauch einschränkt“, erläutert Thomas Lekies von der Stadt Mettmann und fragt: „Soll ein Gastronom anders behandelt werden als ein Marktstandbetreiber? Oder gar besser behandelt werden als der Nutzer eines auf öffentlicher Fläche vorübergehend aufgestellten Bauschuttcontainers?“ So argumentieren auch Michael Siebert vom Hildener Ordnungsamt und Christian Benzrath aus Langenfeld.