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Die Frist für die Prüfung von Abwasserkanälen in Wasserschutzzonen wurde auf den 31. Dezember 2012 terminiert.

Haan. Paragraf 61 des Landeswassergesetzes schreibt es vor: Grundleitungen, die in der Erde verlegt sind und Schmutzwasser führen, müssen auf ihre Dichtigkeit geprüft werden. Das bedeutet: Alle Grundstücksbesitzer müssen ihre privaten Abwasserkanäle in den kommenden Jahren kontrollieren lassen.

Ist alles in Ordnung, erhalten die Besitzer einen Nachweis, den sie auf Verlangen der Stadt auch vorzeigen müssen. Ist ihr Kanal undicht, müssen sie ihn reparieren lassen. Nach den Erfahrungen, die das Tiefbauamt unter anderem bei den Grundstücksanschlussprüfungen im Zuge der Kanalsanierungen in der Bismarck-, Wilhelm- und Bahnhofstraße gemacht hat, sind alle Abwasseranlagen, die vor 1970 verlegt wurden, undicht und müssen saniert werden.

In einem ersten Schritt hat der Bauausschuss jetzt die Fristen für die Dichtheitsprüfung innerhalb von Wasserschutzzonen (siehe Kasten) festgelegt: knapp zwei Jahre. Zum 31. Dezember 2012 müssen dort sowohl die städtischen als auch die privaten Kanäle kontrolliert werden. Davon betroffen sind mindestens 27 private Grundstücke mit älteren Kanälen. Geht es nach der Stadt Haan, sollen auch die jüngeren Abwasseranlagen und damit insgesamt 35 Grundstücke überprüft werden, um ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen.

„Information ist das A und O, dann erledigt sich vieles von selbst“, sagt Tiefbauamtsleiter Guido Mering. Deshalb will die Stadt alle von der verkürzten Prüffrist betroffenen Grundstückseigentümer anschreiben und über die Notwendigkeit der Prüfung informieren. „Der Bürger ist in der Regel mit der Problematik völlig überfordert. Er benötigt daher nicht nur die allgemeinen Informationen, sondern eine auf die individuellen Bedingungen zugeschnittene Beratung“, heißt es aus dem Tiefbauamt. Hierzu gehöre aber keine detaillierte Sanierungsplanung durch die Verwaltung.

Die Kosten für die Prüfung sind von Kanal zu Kanal unterschiedlich. Laut Stadt kostet ein Dichtheitsnachweis mit Luft- oder Wasserdruck selten unter 400 Euro. Bei schwierigen Rahmenbedingungen können die Kosten auch ein Vielfaches davon betragen. Gerade in diesen Fällen sei eine gute Beratung erforderlich. Dann müssen die Grundstückseigentümer zum Beispiel wissen, dass die Überprüfung der Kanäle mit Hilfe einer Kamera nur als „Zweituntersuchung“ zugelassen würde. Mering: „Wenn bei einer neu verlegten Leitung ein Dichtungsring vergessen wurde, fällt das nur bei einer Druckprüfung auf. Die Kamera sieht das nicht.“

Den Zeitplan für die Dichtheitsprüfungen außerhalb der Wasserschutzzonen, die Anzahl der Betroffenen und mögliche Fristen will das Tiefbauamt dem Fachausschuss sowie dem Stadtrat im Laufe des Jahres vorstellen, damit auch die Satzung zur Festsetzung der Einzelfristen beschlossen werden kann.