Wie Hund „Delphi“ ein Fall für das Ordnungsamt wurde

Hundezähler registrierten den Bretonen-Mix als „großen Hund“.

Foto: Olaf Staschik

Hilden. Die Stadt Hilden ließ von April bis Juli die Hunde in der Stadt zählen. „Die Bestandsaufnahme (die letzte liegt fünf Jahre zurück) soll für Steuergerechtigkeit sorgen“, erläutert Kämmerer Heinrich Klausgrete: „Der ehrliche Steuerzahler darf nicht der Dumme sein.“ Allerdings ist den Inspektoren offenbar ein Fehler unterlaufen. Sie schellten auch an der Tür von Ute und Andreas Stevens-Geenen. „Delphi hat gebellt und kam in den Windfang“, berichtet Ute Geenen: „Der Zähler hat ihn gesehen.“

Da der Bretonen-Mix beim Steueramt ordnungsgemäß gemeldet ist, hatten die Hildener die Sache schnell vergessen. Bis vor einigen Tagen ein — wie Ute Geenen findet — ziemlich barsches Schreiben des Ordnungsamts im Briefkasten lag. Sie seien Halter eines „großen Hundes“ und hätten das dem Ordnungsamt nicht angezeigt. Das sei ordnungswidrig: „Zur Vermeidung eines Verfahrens gegen Sie, sind die Unterlagen zur Anmeldung Ihres Hundes nach Landeshundegesetz NRW bis zum 3. November 2016 einzureichen.“

Gefordert wurde der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 500 000 Euro bei Personen- und 200 000 Euro für sonstige Schäden, ein Nachweis über die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip) und die Vorführung des Hundes, wenn es sich um einen Mischling handelt.

„Unser Hund wiegt 11,5 Kilogramm und hat eine Höhe von 20 Zentimeter“, wunderte sich Ute Geenen. Mit einem Foto konnte sie die „sehr freundliche“ Petra Schillings vom Ordnungsamt überzeugen — und die Sache als offensichtliche Falschmeldung des Hundezählers aus der Welt schaffen. „Wir müssen das Landeshundegesetz NRW anwenden“, erläuterte Schillings. „Nach Paragraf 11 müssen große Hunde von mindestens 20 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm Gewicht dem Amt gemeldet werden, haftpflichtversichert und gechipt sein.