Die falsch verstandene Vorfahrt im Kreisel
Am Kreisverkehr an der Hardt haben Radfahrer aufgrund roter Streifen scheinbar Vorfahrt. Tatsächlich haben aber Autos Vorrang. Das sorgt für Verwirrung und Gefahr.
Langenfeld/Monheim. Die meisten Autofahrer am Langenfelder „Toom-Markt-Kreisel“ an der Hardt sind kulant. Vermutlich wissen viele gar nicht, dass die Radfahrer vor ihnen beim Überqueren der Straße keine Vorfahrt haben. Die roten Streifen neben den Zebrastreifen suggerieren dies nur. „Straßenverkehrsrechtlich haben sie aber keine Bedeutung“, sagt Bernd Sondermann, ein Langenfelder Wandersmann, der viel herumkommt und das Verkehrsgeschehen mal aus der Perspektive des Passanten, mal aus der des Radlers oder Autofahrers beobachtet.
Peter Trappenberg, ADFC
Kürzlich kam es an dem „toom“-Kreisel schon zum zweiten Mal binnen eines Dreivierteljahres zu einem Unfall mit einer schwer verletzten Radfahrerin. Sondermann wundert das nicht: „Wer als Autofahrer diesen Kreisverkehr befährt, kann sein blaues Fahrradwunder erleben: Es kommen von allen Seiten Radler angerauscht!“ Radler und Kreisverkehre — das ist offenbar nicht in jedem Fall eine gesundheitsfördernde Konstellation. So übersah Anfang August eine Autofahrerin in Monheim beim Verlassen des Kreisels Krischer-/Lindenstraße eine Radlerin, die einen Zebrastreifen überquerte. Ebenfalls schwer verletzt wurde im April eine Radfahrerin, die im Kreisverkehr Hildener Straße/Rietherbach in Richrath mit einem Auto zusammenstieß. Eine Woche zuvor fast dasselbe Bild am Kreisel Bachstraße/Auf dem Sändchen in Langenfeld-Mitte: Hier brachte der Rettungswagen einen 74-jährigen Radfahrer ins Krankenhaus. Sind Kreisel also besonders unfallträchtig?
„Nein, überhaupt nicht“, sagt Ilka Steffens, für Langenfeld und Monheim zuständige Polizistin mit dem Schwerpunkt Verkehrsunfallprävention. Im Vergleich zu einer Kreuzung biete ein Kreisverkehr weniger Konfliktpunkte als eine Kreuzung.
Abbiegeunfälle seien an Kreiseln seltener. Allerdings findet auch Steffens: „Der Kreisverkehr an der Hardt hat seine Tücken.“ Denn die roten „Fahrradfurten“ neben den Zebrastreifen seien „nicht Bestandteil des Kreisels“. Die Folge ist ein Konflikt: zwischen der Vorfahrt, die Autofahrer beim Verlassen eines Kreisverkehrs haben, und dem Querungsrecht, das Radler aufgrund der roten Markierung zu haben glauben.
Und die Zebrastreifen daneben? Auch die geben Radlern nur scheinbar Sicherheit. „Es handelt sich um ,Fußgänger-Überwege’. Das bedeutet: Radfahrer müssen hier schieben, wollen sie das Vorrecht der Fußgänger genießen“, sagt Steffens. Für den Verkehrsbeobachter Sondermann ist die Sache damit klar: Das Grundübel sind die „Falschfahrer“, in diesem Fall die auf zwei Rädern: „Was nützen Vorschriften, wenn sich keiner dran hält?“
Peter Trappenberg vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) will das Fehlverhalten von Radlern nicht kleinreden, sagt aber auch: „Eine richtige Verkehrsführung beugt solchem Fehlverhalten vor.“ Radler gehören nach Trappenbergs Überzeugung auf die Kfz-Fahrbahn: „Dann verschwinden sie an Knotenpunkten auch nicht aus dem Sichtfeld der Autofahrer.“ So habe sich die Lage am City-Kreisel Bachstraße verbessert, seit dort die Radwege-Benutzungspflicht weggefallen ist. Noch besser sei die Situation am Kreisel Richrather-/ Bahn-/Querstraße gelöst worden. Dort signalisieren gestrichelte Schutzstreifen auf der Straße: Hier fahren Radler. „Die Radfahrer ,fließen’ somit mit dem motorisierten Verkehr durch den Kreisverkehr hindurch“, sagt der Langenfelder ADFC-Vorsitzende.