Gericht urteilt über Windrad-Höhe
Unternehmen klagt gegen 100-Meter-Begrenzung.
Im Justizgebäude an der Düsseldorfer Bastionstraße wird übermorgen um 9.30 Uhr der Fall „SL Windenergie GmbH gegen Kreis Mettmann“ ausgerufen. Es geht um ein Sechs-Millionen-Euro-Projekt: zwei 149 Meter hohe Windräder, die das Gladbecker Unternehmen in der Windkraftkonzentrationszone Reusrath errichten will. Das geht aber nur, wenn die 100-Meter-Höhenbegrenzung dort für nichtig erklärt wird. Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird noch am Mittwoch gerechnet.
Bürgermeister und Windkraft-Befürworter Frank Schneider (CDU), der das Höhenlimit auf 150 Meter strecken wollte, mit diesem Plan aber an der Ratsmehrheit — inklusive CDU — scheiterte, hält sich vor dem Richterspruch bedeckt. Mit Verweis auf etwaige nächstinstanzliche Verhandlungen will er die „endgültige Rechtskraft“ abwarten, ehe er sich zu weiteren Schritten äußert.
Die Windradgegner aus der Bürgerinitiative haben naturgemäß weniger Scheu vor Klartext. Sollte das Gericht die Klage des Investors abschmettern, könne sich die Stadt endlich auf andere Punkte ihres Klimaschutzkonzepts konzentrieren. Als Beispiele nennt Matthias Saturnus vom „Ruhigen Horizont“ Radverkehrsförderung, Gebäudesanierung und Carsharing.
Eine Überarbeitung des Klimaschutzkonzeptes für den Fall, dass das Gericht das 100-Meter-Limit für rechtens erklärt, fordern die Langenfelder Grünen: „Wenn man das ohnehin nicht sehr ambitionierte Ziel zur CO2-Einsparung einhalten will, müssen alternative Maßnahmen auf den Tisch, die den ausfallenden Beitrag zur Windenergienutzung kompensieren“, sagt Ortsparteichef Günter Herweg.
Freilich hofft Herweg auf einen Erfolg des Klägers. Dies gilt auch für Sascha Steinfels, Fraktionschef der SPD. Wie die Grünen mahnt er die Möglichkeit für Bürger an, sich finanziell an dem Projekt zu beteiligen.
Die CDU geht nach eigenem Bekunden davon aus, dass sich das 100-Meter-Limit als „gerichtsfest“ erweisen wird — so, wie es die Stadtplaner im Rathaus wiederholt beteuert haben. Die FDP ist derselben Überzeugung. Anders die BGL: „Wir sind bereit, für die Höhenbegrenzung zu kämpfen“, sagt ihr Fraktionschef Gerold Wenzens.
Und der Investor? „Wir wollen das Projekt so bald wie möglich verwirklichen“, sagt Joachim Schulenburg, Leiter Projektentwicklung bei SL Windenergie. Sollte das Unternehmen indes vor dem Amtsgericht scheitern, ist ein Gang in die nächste Instanz noch nicht ausgemacht.
Denn die von der Bundesregierung geplante Reform der Windkraft-Förderung droht dem Investor wie manch anderem einen Strich durch die Wirtschaftlichkeitsrechnung zu machen.