Hilden: Abriss des "Stelzenhauses" erfolgt im September

Das mit Schadstoffen belastete „Stelzenhaus“ hinter dem Alten Helmholtz wird im September abgerissen.

Hilden. Ein langes Kapitel Hildener Schulgeschichte nähert sich seinem Ende: Das "Stelzenhaus" hinter dem Weiterbildungszentrum Altes Helmholtz an der Gerresheimer Straße 20 wird im September abgerissen. Derzeit läuft die Ausschreibung der Stadt für die Abbrucharbeiten. Darin ist der Beginn der Arbeiten auf den 14. September datiert. Einen Monat später soll dann nichts mehr an den vor 1955 entstandenen Bau erinnern.

Dass der Abriss so lange dauert, hat einen triftigen Grund: Zunächst müssen die beim Bau verwendeten Schadstoffe entsorgt werden. Deren Liste ist fast so lang wie die Geschichte des Hauses. Generationen von Schülern waren dort Asbest, PCB und PAK ausgesetzt. PCB sind "Polychlorierte Biphenyle" - giftige und krebsauslösende chemische Chlorverbindungen, die bis in die 1980er-Jahre unter anderem als Weichmacher in Lacken, Dichtungsmassen, Isoliermitteln und Kunststoffen verwendet wurden. PAK ist die Kurzform für "Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe" - eine Stoffgruppe von organischen Verbindungen, von denen viele nachweislich krebserregend sind.

Die Entsorgung dieser Schadstoffe treibt die Kosten für den Abriss in die Höhe. Mit rund 200 000 Euro wird dafür bei der Stadt kalkuliert. Weitere Kosten entstehen durch die künftige Nutzung des insgesamt rund 2700 Quadratmeter großen Geländes, auf dem 20 zusätzliche Parkplätze für das Weiterbildungszentrum sowie eine etwa 2000 Quadratmeter große Grünfläche entstehen sollen. Die Kosten dafür dürften bei etwa 100 000 Euro liegen. Das Geld steht in diesem Jahr aber noch nicht zur Verfügung und müsste noch für den Haushalt 2010 angemeldet werden. Hinzu kommt der Wertverlust des Grundstücks bei der Umwandlung von Bauland in eine Grünfläche.

Frühestens im nächsten Jahr wäre dann ein Schlussstrich unter eine Schmierenkomödie gezogen, über die die WZ im November 2008 als "Trauerspiel in acht Akten" berichtete: Damals wurde im Stadtrat mit allen taktischen Finessen darüber gestritten, was mit dem Gelände geschehen soll. Hintergrund war die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das in einem Normenkontrollverfahren den Einwänden eines Anwohners folgte und damit den ursprünglichen Bebauungsplan kippte. Der sah vor, das Gelände für Wohnungen zu nutzen. Durch die Vermarktung des Grundstücks sollte dann die Sanierung des Weiterbildungszentrums finanziert werden.