Hilden: Ein Brief für Babys Wohl
Gesundheit: Die Stadt kontrolliert, ob alle Kinder die nötigen Untersuchungen zur Früherkennung erhalten.
Hilden. 102 Hildener Familien haben im vergangenen halben Jahr einen Brief vom Jugendamt im Briefkasten gefunden - für die meisten Eltern erst einmal ein Anlass zur Sorge. Doch der Grund war wenig schockierend: Es handelte sich um die Erinnerung an die U-Untersuchung, die Früherkennungsuntersuchung bei Kindern.
Seit August 2009 nimmt Hilden an einem neuen Verfahren des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe teil. Damit möchte die Stadt zur Gesundheit und möglichst guten Entwicklungschancen aller Kinder in Hilden beitragen. "Die Kontrolle hat das Land auf den Weg gebracht, damit noch mehr für ein gesundes Aufwachsen in NRW getan wird", sagt Dirk Schatte, Leiter der Sozialen Dienste. Demnach muss der Kinderarzt alle Untersuchungen von U1 bis U9 dem Landesinstitut für Arbeit und Gesundheit (Liga) melden. Geht eine Meldung nicht rechtzeitig ein, werden die Jugendämter der Städte informiert.
"Uns liegt die gesunde Entwicklung der Kinder sehr am Herzen", betont Schatte. "Die Eltern bekommen deswegen ein Erinnerungsschreiben von uns. Falls die Bescheinigung über die Untersuchung nach einer bestimmten Frist weiterhin ausbleibt, suchen wir die Familien persönlich auf, um einen möglichen Hilfebedarf auszuschließen." In den meisten Fällen sei das nicht nötig, da die Früherkennungsuntersuchung bereits durchgeführt wurde.
"90 Prozent aller Meldungen, die wir von der Liga bekommen, sind Fehlermeldungen", sagt Noosha Aubel, Leiterin des Amtes für Jugend, Schule und Sport. Generell seien die Eltern in Hilden sehr zuverlässig und pünktlich, wenn es um die Untersuchungen geht. "Viele sind dann verärgert oder bekommen einen Schreck, wenn sie dennoch von uns angeschrieben werden", sagt Schatte.
Für die Zukunft gilt es, diese hohe Fehlerquote zu vermeiden: Von August bis Dezember 2009 wurden der Stadt 41 Fälle gemeldet, von denen sich lediglich drei als begründet herausstellten. Ähnlich sah es in den vergangenen drei Monaten aus.
"Es gab nur fünf Fälle, bei denen die Kontrolle begründet war. Bei zwei Familien war ein Kinderschutzverfahren nötig", erklärt Schatte. Das Verfahren tritt in Kraft, wenn kein Kontakt mit den Eltern aufgebaut werden kann. "Bei einem Prozent der Kinder im Land kommt es zu einem Kinderschutzverfahren - das sind etwa 720 Kinder in ganz NRW", sagt Aubel. "Aber auch wenn es nur zwei Familien sind, die wir unterstützen können, lohnt sich das Verfahren für uns."