Hilden: Richter verfügen Baustopp
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Mittwoch dem Eilantrag von Anwohnern der Bismarckstraße stattgegeben.
Hilden. Ab sofort müssen die Arbeiten auf der Großbaustelle an der Mittelstraße eingestellt werden. Mit zwei Beschlüssen (Az:9L135/09 und 9L209/09) hat die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Mittwoch dem Eilantrag von Anwohnern der Bismarckstraße gegen die Baugenehmigung für den Neubau der Sparkasse stattgegeben.
Die Baugenehmigung darf deshalb vorläufig bis zur Klärung in der Hauptsache nicht umgesetzt werden. Die Richter ließen eine Beschwerde gegen die Beschlüsse beim Oberverwaltungsgericht in Münster zu.
Ob diese Möglichkeit wahrgenommen wird, steht noch nicht fest. Auch das weitere Vorgehen des Sparkassen-Vorstandes ist unklar. Von dort war am Mittwoch noch keine Stellungnahme zu erhalten. Fraglich ist damit zudem, ob der ursprüngliche Zeitplan jetzt noch eingehalten werden kann. Bisher sahen die Pläne eine Fertigstellung des Gebäudes für den Herbst 2010 vor.
Die Sparkasse wollte dann im Januar 2011 ihre neue Geschäftsstelle eröffnen und zwei Monate später sollte dann auch das Bekleidungshaus Peek&Cloppenburg einziehen.
Anfang des Jahres hatten Anwohner der Bismarckstraße den Eilantrag auf einen Baustopp gestellt, da sie durch die Tiefgarage zusätzlichen Verkehr und Lärm befürchten. Bereits im Oktober 2008 hatten sie gegen die Baugenehmigung seitens der Stadt geklagt.
In der Begründung ihrer Beschlüsse führen die Richter im Wesentlichen aus, dass die von den Anwohnern angefochtene Baugenehmigung deren Nachbarrechte verletze. Denn die im Gebäudekomplex zugelassenen verschiedenen Nutzungen mit Verkaufsstätte, Versammlungsraum, Tiefgarage und Lüftungsanlage sowie die Festlegung der Betriebszeiten insbesondere für die Versammlungsstätte und die Tiefgarage seien eher "schwammig".
Die Betriebszeiten wurden in der Baugenehmigung mit "voraussichtlich von 7 bis 24Uhr" angegeben und seien damit aus Sicht der Richter "nicht hinreichend bestimmt geregelt".
Nach dem Gerichtsurteil geht das Schallprognosegutachten zudem "im Hinblick auf die ihr zugrundeliegenden Nutzungsarten und Betriebszeiten zum Teil von falschen Tatsachen aus". Rund 100 öffentliche Stellplätze sollen nach den Plänen der Sparkasse in der Tiefgarage entstehen. Ursprünglich waren sogar doppelt so viele Parkplätze vorgesehen. Nach den ersten Protesten der Anwohner hatte der Vorstand dann aber auf eine Tiefgaragen-Ebene verzichtet.