Kanal-Tüv betrifft Tausende

Die Verordnung des Landes in Sachen Dichtheitsprüfung hat für Langenfeld große Auswirkungen. Denn 80 Prozent der Bebauung steht in Wasserschutzzonen.

Langenfeld. Kanal-Tüv — der Begriff sorgt seit Monaten für Unruhe. Nun hat das Land eine Verordnung auf den Weg gebracht, die erhebliche Auswirkungen vor Ort haben wird. Eigentümer in Wasserschutzzonen müssen ihre Kanäle bis Ende 2015 prüfen lassen, wenn ihr Haus vor 1965 gebaut worden ist.

Bei Gewerbegebäuden gilt diese Frist, wenn sie vor 1990 gebaut worden sind. Und in Langenfeld sind davon Tausende von Eigentümern betroffen.

Hintergrund ist die Tatsache, dass etwa 80 Prozent der Langenfelder Gebäude in Wasserschutzzonen liegen. „Da sind allein in der esten Stufe 5000 bis 6000 betroffen“, sagt Ulrich Beul, Leiter der Stadtplanung im Rathaus.

Er betont: „Wir haben erst einmal die schriftliche Verordnung des Landes abgewartet. Jetzt prüfen wir, wie wir vorgehen wollen. Schließlich soll es den Eigentümern so einfach wie möglich gemacht werden.“ Auf sein Referat komme da auf Jahre gesehen eine Menge an Mehrarbeit zu.

Tatsächlich müssen in einer zweiten Stufe auch die Eigentümer von Häusern, die nach 1965 gebaut worden sind, bis Ende 2020 ihre Kanäle auf Dichtheit prüfen lassen. Bei Gewerbe gilt es für Gebäude, die nach 1990 entstanden sind. Das sind insgesamt laut Beul noch einmal etwa 6000 Objekte.

Die Dichtheitsprüfung muss auch durchgeführt werden, wenn es keine Anzeichen von Schäden gibt. Die Eigentümer sind dazu verpflichtet.

Unter den Firmen, die eine solche Prüfung durchführen, gibt es allerdings immer wieder schwarze Schafe mit völlig überzogenen Preisen. „Aus der Erfahrung weiß ich, dass eine seriöse Prüfung eines Hausanschlusses 250 bis 300 Euro kostet. Wir werden aber in der Stadtverwaltung auch entsprechend Personal für Beratungen zur Verfügung stellen“, verspricht Beul. Ist ein Kanal defekt, kann es allerdings schnell in die Tausende gehen.

Doch was geschieht mit den Anschlüssen außerhalb der Wasserschutzzonen? Die Landesverordnung sieht keineswegs vor, dass sie zwingend geprüft werden müssen. Doch die Gemeinden können das mit eigenen Satzungen regeln.

Die BGL-Fraktion fordert nun, den vom Land gegebenen Spielraum zu nutzen, und die Anwohner außerhalb der Schutzgebiete vom Kanal-Tüv zu befreien.

„Sollten die Erfahrungen der nächsten Jahre Handlungsbedarf ergeben, könnte man jederzeit nachbessern“, sagt BGL-Planungsexperte Andreas Krömer. Außerdem fordert er die Stadtverwaltung auf, die Bürger ausführlich zu informieren.