Ausgleichszahlung für U3-Betreuung Land unterstützt Langenfeld bei der Jugendhilfe mit 2,29 Millionen Euro

Langenfeld · Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen eine Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann hofft auf eine zeitnahe Auszahlung.

Claudia Schlottmann (CDU) ist seit dem 1. Juni 2017 Abgeordnete des NRW-Landtags.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

(fbu) Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Das teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände jetzt mit. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Die Mittel ergänzen die geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026. Auch die Stadt Langenfeld profitiert davon.

„Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle. Und wir stehen fest an der Seite der Kommunen“, sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann, die erklärte, dass die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe eine große Herausforderung war. „Am Ende eines langwierigen und anspruchsvollen Prozesses zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbände des Landes zahlt das Land trotz nicht endgültiger Einigung – davon profitiert auch Langenfeld und erhält eine Zahlung in Höhe von 2 292 285,75 Euro“, so Schlottmann, für die es wichtig ist, dass die Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten. „Das sichert nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in unserer Stadt“, sagte die CDU-Landtagsabgeordnete

Der Hintergrund ist, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten muss. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.

(fbu)