Langenfeld erhöht Gebühren Lernen und musizieren wird teurer

Langenfeld · Die Gebühren für Volkshochschulkurse, Unterricht an der Musikschule und für die Nutzung des Stadtarchivs steigen. Das hat der Kulturausschuss einstimmig so beschlossen. Der finale Beschluss über die Gebührensatzungen fällt im Rat der Stadt Langenfeld.

Auch der Instrumentalunterricht an der Musikschule wird teurer.

Foto: Stadt Langenfeld/Stefan Pollmanns

Kämmerer Thomas Grieger hatte bei der Einbringung des Haushalts 2024 vorgerechnet, dass die Stadt Mehrausgaben von 51 Millionen Euro stemmen muss, was zu einem Defizit von 20 bis 30 Millionen Euro führen könnte. Um möglichst nicht in die Haushaltssicherung zu geraten, sollen deshalb jetzt mehr Einnahmen generiert werden, nämlich dort, „wo unsere Bürgerschaft eine direkte Gegenleistung erhält“, hatte Bürgermeister Frank Schneider bereits angekündigt. Das heißt, wer künftig Kurse bei der Volkshochschule (VHS) oder Unterricht in der Musikschule bucht, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Jetzt hat der Kulturausschuss die konkreten Erhöhungen beschlossen.

In der Musikschule steigen die Gebühren im Elementarunterricht für musikalische Frühförderung und Früherziehung bei einer Unterrichtsstunde pro Woche (45 Minuten) von 17,50 auf 19,60 Euro pro Monat. Im Jahr werden statt 210 Euro 335,20 Euro fällig. Die Gebühren für eine Eltern-Kind-Musikzeit steigen von 23,10 Euro monatlich auf 25,60 Euro. Aufs Jahr gerechnet betragen die Gebühren statt wie bisher 277,20 Euro dann 307,20 Euro. In der Orientierungsstufe fallen diverse Angebote weg. Es bleibt die Musikwerkstatt, die künftig 25,50 Euro im Monat (vorher 23,10 Euro) kosten wird. Sie soll künftig jährlich abgerechnet werden mit 307,20 Euro (vorher: halbjährlich 138,60 Euro). Auch bei den Instrumentalkursen steigen die Gebühren je nach Unterrichtsform. Dort betragen beispielsweise die Gebühren für einen 45-minütigen Unterricht Jugendlicher statt wie bisher 92,90 Euro 103 Euro. Bei kleinen Gruppen steigt der Preis ebenfalls. Ab sechs Teilnehmern sinkt er etwas im Vergleich zu den aktuellen Gebühren. In der Spitzenförderung wird es ebenfalls teurer. Das Ausleihen von Instrumenten soll von 10 auf 12 Euro steigen.

Statt Geschwister- gibt es Familienermäßigung

Auch die Ermäßigungsmodalitäten hat die Stadt umgestellt. Statt einer Geschwisterermäßigung gebe es künftig eine Familienermäßigung. „Das würde Familien mit vier Kindern, wo nur die Kinder den Musikschulunterricht besuchten, benachteiligen “, kritisierte Carsten Nummert für die Grünen im Ausschuss. Kulturbürochefin Dr. Hella-Sabrina Lange hielt dagegen. „Es gebe sehr wenige Nutzer in dieser Kategorie“, sagte sie. Nur 1,3 Prozent. Außerdem gebe es Ausnahmeregelungen und den Sozialpass. Das sei eine ausreichende Abfederung“, befand Dr. Barbara Assmann für die CDU und auch Sven Lucht für die BGL stimmte dem zu. Der Grünen-Antrag wurde mit zwölf von 17 Stimmen abgelehnt.

Die FDP forderte darüber hinaus, die Gebührensatzung noch einmal zu überarbeiten, um einen um zehn Prozent höheren Deckungsgrad zu erreichen. Der Antrag wurde ebenfalls abgelehnt, obwohl die Frage nach dem Deckungsgrad in Zeiten knapper Kassen von der Politik generell als sinnvoll erachtet wird. Denn den Einnahmen aus Gebühren, stehen nicht nur Personalkosten gegenüber. Die Stadt zahlt allein für den Unterhalt ihrer  Kulturgebäude (Freiherr-vom-Stein-Haus, Kulturzentrum, Stadtbibliothek, Wasserburg) rund 750 000 Euro.  Darauf weist Kulturbürochefin Dr. Hella-Sabrina Lange hin. Hinzu kämen die Abgaben für die Künstler- und Sozialkasse, die die Stadt für ihre freien Dozenten abführen müsse. Bürgermeister Frank Schneider wollte mit diesen Angaben das Bewusstsein der Politik dafür schärfen, wie viel Geld die Stadt insgesamt für diesen Bereich der Kultur ausgibt. Allerdings seien die Kosten nicht leicht aufzuschlüsseln, da sich mehrere Institutionen das Kulturzentrum teilen, erläuterte er auf Nachfrage von Heike Lützenkirchen (SPD). Da müsse dann im Ergebnis auch nach der Nutzungsdauer geschaut werden.

Ab August 2024 sollen die Honorare für freiberufliche Dozenten der Musikschule um 2,80 Euro auf 25,50 Euro erhöht werden. Diese Erhöhung sei angesichts des Fachkräftemangels notwendig, um gegenüber umliegenden Musikschulen wettbewerbsfähig zu bleiben. Für die Erhöhung der Honorare und der Gebühren an der Musikschule gab es einstimmige Zustimmung, ebenso wie für die Erhöhung von Honoraren und Gebühren an der Volkshochschule. Dort soll die Regelgebühr von 2,90 auf 3,50 Euro pro Unterrichtsstunde ab August 2024 steigen.