Langenfeld: Überraschender Zeuge sorgt für Vertagung
Wegen schwerer Körperverletzung muss sich ein 31-Jähriger verantworten.
Langenfeld. Seinen Entlastungszeugen brachte der Angeklagte erst während der Verhandlung ins Gespräch - und bewirkte damit eine Vertagung. Der Vorwurf ist erheblich: lebensgefährlich soll der Langenfelder einen Bekannten durch Schläge verletzt haben. Im Sommer 2008 habe der 31-Jährige nachts auf der Solinger Straße mit einer dritten Person Streit gehabt, so die Staatsanwaltschaft.
Bei der folgenden Schlägerei habe der Geschädigte einschreiten wollen. Dabei habe er die Prügel auf sich gezogen, einen offenen Bruch am Knöchel und eine Kopfverletzung erlitten. Eine Notoperation und zwei weitere Eingriffe waren nötig. Die Schäden werden wohl von Dauer sein.
Der Angeklagte behauptet ganz im Gegenteil, er sei der Beleidigte gewesen. Mit zwei offenen Knöpfen am eng geschnittenen, schwarzen Hemd und gepflegt zurückfrisiertem Haar schildert er seine Version: Den Geschädigten habe er nur einmal gegen den Kopf geschlagen - nach dessen derber Bemerkung über seine Mutter. Das könne aber nicht schlimm gewesen sein: "Der hat die ganze Zeit weiter rumgemeckert."
Nichts zu tun haben will der Angeklagte mit den schweren Verletzungen des Geschädigten. Der sei viel mehr betrunken rückwärts einen Bordstein hinunter gefallen. Der Knöchel sei verletzt gewesen und gleich stark angeschwollen. "Das musst Du behandeln lassen", habe er dem Verletzten geraten, dann einen Krankenwagen gerufen. Später habe er den Bekannten im Krankenhaus besucht, da habe der eingeräumt: "Du bist doch nicht schuld, wenn ich zu betrunken bin zum Laufen." Mit Schadenersatzforderungen sei er noch nicht konfrontiert worden, so der Langenfelder.
Weil der bislang unerwähnt gebliebene Begleiter des Angeklagten für ein vollständiges Bild wichtig sein könnte, hörte das Gericht keine Zeugen. Ist ein Schlag gegen den Kopf eine lebensbedrohende Misshandlung? Das wird das Gericht in einer neuen Verhandlung entscheiden.