Monheim Grüne: Gefährdungspotenzial durch Deponie offenlegen

Monheim · Die Grünen fordern die Offenlegung der Machbarkeitsstudie im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Planungsverfahren Gewerbegebiet Sandstraße. Die Bürgerschaft soll über das mögliche Gefährungspotenzial der ehemaligen Henkel-Deponie informiert werden.

Die Grünen würden gerne die Bürger Anteil an der Machbarkeitsstudie zur Bebaubarkeit der Henkeldeponie haben lassen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

(elm) Schon als die Peto-Mehrheit im Stadtrat im Herbst 2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das neue Gewerbegebiet Sandstraße beschloss, bemängelten die Grünen die aus ihrer Sicht mangelhafte Transparenz der Stadt bezüglich des Gefährdungspotenzials der ehemaligen Henkel-Deponie 1. Jetzt nehmen die Grünen die laufende Beteiligung der Öffentlichkeit zum Anlass, um erneut die Informationspolitik der Stadt Monheim zu hinterfragen. Sie wollen wissen, warum die für die Beurteilung wichtige Machbarkeitsstudie sowie eine Risikoabschätzung noch nicht zur Verfügung gestellt werden.

Als der Ankauf der ehemaligen Henkel-Deponien im März 2021 im Rat nicht-öffentlich verhandelt wurden, sei eine von den Grünen angefragte Veröffentlichung dieser Studien mit der Begründung abgelehnt worden, diese seien als Teil der Ankaufsverhandlungen vertraulich. Inzwischen ist der Ankauf abgeschlossen, dieser Hinderungsgrund damit entfallen. Zumal Bürgermeister Daniel Zimmermann im April 2021 in einem Schreiben an Jörg Baade, beim Nabu Monheim zuständig für planerische Angelegenheiten, versichert hatte, dass es „selbstverständlich beabsichtigt [sei], die Machbarkeitsstudien der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bauleitplanung zur Kenntnis zu geben“. Jörg Baade hatte auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes um Übersendung der Machbarkeitsstudien gebeten, was ihm verweigert wurde. Weil diese nunmehr nicht Teil der veröffentlichten Unterlagen sind, hat sich Baade an die Bezirksregierung Düsseldorf gewandt. Er beruft sich auf § 3,2 Baugesetzbuch, wonach „die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen“ im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt werden müssen. Immerhin bezögen sich die Machbarkeitsstudien auf so wesentliche Themen wie eine Grundwassergefährdung. Der Nabu stehe dem Flächenrecycling zwar prinzipiell positiv gegenüber, „wir wehren uns aber gegen die Verheimlichung von Risiken“, schreibt Baade. Bedenklich findet er, dass für das Verfahren maßgebliche Träger öffentlicher Belange, wie das Verbands-Wasserwerk, im Unklaren gelassen würden. Nach Angaben der Bezirksregierung gibt es zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung „noch kein gesetzlich vorgeschriebenes Erfordernis, die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auszulegen“. Dies schreibe das Baugesetzbuch erst für die öffentliche Auslegung vor. Die Planungshoheit der Gemeinden schließe eine Einflussnahme der Bezirksregierung während des Aufstellungsverfahrens weitgehend aus. Dieser obliege aber gemäß § 6 BauGB die Prüfung, ob die Änderung des Flächennutzungsplanes ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob sie dem Baugesetzbuch entspricht.