Bürgerbegehren Monheim Opposition fordert eine Sondersitzung

Monheim · Eine Annäherung in Fragen der Flüchtlingsunterbringung in Monheim ist noch nicht in Sicht.

Die dreistöckige Container-Anlage soll ab Sommer 2024 für mindestens drei Jahre bis zu 80 Flüchtlingen eine Unterkunft bieten.

Foto: RP/Thomas Gutmann

(og) Der Streit um die Nutzung der Container zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gelände des Monheimer Schulzentrums Krischerstraße geht weiter. CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Vertreter Stephan Wiese beantragen dazu jetzt eine außerordentliche Ratssitzung. Der Tagesordnungspunkt soll lauten: „Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“ gegen den Ratsbeschluss „Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße“. Die Sitzung müsse bis zum 26. Januar stattfinden, um das Bürgerbegehren nicht zu gefährden, so die Opposition.

Hintergrund: Eltern von Grundschülern am Schulzentrum Krischerstraße haben sich gegen die Pläne der Stadt gewehrt, die provisorischen Container auf dem Schulhof künftig zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Nachdem sie bei Bürgermeister Daniel Zimmermann mit ihren Befürchtungen auf taube Ohren getroffen sind, haben die Eltern dagegen ein Bürgerbegehren gestartet. Ziel: Der Ratsbeschluss vom September (Fertigstellung des Schulgeländes) soll zurückgenommen werden. Dazu beantragten die Initiatoren eine Vorprüfung (1. Dezember). In der Ratssitzung am 13. Dezember wurde das Thema vertagt mit Zusage auf eine Januarsitzung. Bürgermeister Daniel Zimmermann hat als Ergebnis der Vorprüfung mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren formal und auch inhaltlich nicht haltbar sei. Das stellt die Opposition in Abrede. „Eine solche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens darf nur der Stadtrat selbst treffen. Am 29. Dezember haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens 449 Unterschriftenlisten mit über 4000 Unterschriften im Rathaus eingereicht. Da damit das erforderliche Quorum erreicht wurde, haben sie zeitgleich hilfsweise beantragt, dass das Bürgerbegehren den Bürgerinnen zur Abstimmung gestellt wird.“ Über diese „Volksabstimmung“ könne aber nur der Rat entscheiden. Eine Sitzung am 24. Januar ist aus Sicht des Bürgermeisters terminlich möglich, aber nicht besonders sinnvoll, gibt Zimmermann zu bedenken. Denn für ihn geht es um zweierlei. Den Antrag auf Vorprüfung der Bürgerinitiative vom 1. Dezember hält er für unwirksam, auch inhaltlich. „Wer entscheiden will, muss auch Alternativen aufzeigen“, sagt Zimmermann.

Doch die Lage sei ja nun eine andere, argumentiert der Bürgermeister. Die Initiative habe das Bürgerbegehren und die Unterschriftenlisten am 29. Dezember eingereicht. Das müsse jetzt geprüft werden. „Diese Arbeit hat gerade erst begonnen“, so Zimmermann. Die Verwaltung werde dafür auch den Monat Februar benötigen, um dem Rat dann in seiner März-Sitzung mitteilen zu können, ob das Mindestmaß an gültigen Unterschriften erreicht wurde.

(og)