Verfahren um Millionensumme Warum der Bund im Rechtsstreit mit einer Monheimer Firma steckt
Monheim · Zu Beginn der Pandemie wurden händeringend FFP2-Masken gesucht. Ein Ministerium bot viel Geld, Händler beschafften große Mengen. Doch manches Geschäft platzte.
(dpa/grz) Die Monheimer Handelsfirma ILTS und das Bundesgesundheitsministerium stecken in einem Rechtsstreit, der jetzt womöglich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) enden könnte. ILTS hatte im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie an einer staatlichen Ausschreibung teilgenommen und wollte massenhaft Masken liefern. Dabei wählte das Bundesgesundheitsministerium ein sogenanntes Open-House-Verfahren – jeder, der mitmachte, bekam den Zuschlag.
Für eine FFP2-Maske gab es 4,50 Euro und für eine OP-Maske 60 Cent. Im Rückblick waren die Preise zu hoch. Allerdings waren Schutzmasken damals auf dem Weltmarkt ein knappes Gut. Die Antwort auf die Frage, welcher Preis angemessen war, war daher schwierig.
Das Problem: Bei der Ausschreibung machten viel mehr Firmen mit als vom Ministerium angenommen, sie wollten massenhaft Masken liefern. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte das Ministerium die Annahme, so auch bei ILTS. Die Firma, die ihren Sitz zu dieser Zeit noch in Düsseldorf hatte, verkaufte dem Bund damals 15 Millionen FFP2-Masken und eine hohe Anzahl an OP-Masken. Nach den Worten des Firmenanwalts Till Veltmann war die Lieferung zunächst bis Ende April 2020 vorgesehen, dann verschob das Bundesministerium die Übergabe zweimal auf spätere Zeitpunkte im Mai. Dann sei der Bund von seinem Vertrag zurückgetreten, ohne eine erneute Frist zu setzen, sagt Veltmann.
Das war im Fall von ILTS aus Monheim laut OLG Köln aber nicht rechtmäßig. Der Bund sei zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt worden, teilte das Kölner OLG vergangene Woche mit (6 U 101/23) und vertrat damit eine andere Haltung als das Bonner Landgericht, das in erster Instanz keine Zahlungspflicht gesehen hatte.
Doch die Bundesregierung will in dem milliardenschweren Streit vor Gericht nicht klein beigeben. Der Bund beabsichtige, die jüngste Entscheidung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (OLG) durch den Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich überprüfen und damit die in Streit stehenden Rechtsfragen klären zu lassen. Ob andere Zivilsenate des OLG Köln, bei denen ebenfalls Berufungsverfahren anhängig seien, die strittigen Fragen anders als der 6. Senat beurteilen, bleibe offen, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage weiter mit.
Die Kölner Richter ließen in dem Urteil keine Revision zu. Allerdings ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich. Veltmann appellierte an das Bundesministerium, den Rechtsstreit nicht weiter in die Länge zu ziehen. „Es ist ein Unding, dass die Bundesrepublik bis heute versucht, die Ansprüche abzuwehren - dadurch wird der Schaden immer höher“, sagte der Anwalt.