Bürgermeister will Grundstück verkaufen, seine Planer nicht
Soll die ehemalige Tankstellen-Fläche an der Flintrop-Straße verkauft werden oder nicht? Im Rathaus gibt es zwei Meinungen.
Mettmann. Kollektives Staunen herrschte urplötzlich in der Sondersitzung des Planungsausschusses. Anlass dazu gaben Informationen der Verwaltung in Sachen der Vermarktung des ehemaligen Tankstellen-Grundstücks an der Johannes-Flintrop-Straße. Während Bürgermeister Bernd Günther unlängst die Fläche als „interessant für Investoren“ angepriesen hatten, warnten seine eigenen Planungsexperten vor einem Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt.
250 000 Euro — das ist der Preis, den die Stadt für das 800 Quadratmeter große Grundstück aufruft. „Das Grundstück ist attraktiv“ hatte Günther geschwärmt. Diesem Bereich komme in Zukunft eine ganz neue, wichtige Rolle zu. Auch deshalb machte Ausschuss-Vorsitzender Joachim Sander (CDU) dieses Grundstück zum Thema im Sonderausschuss. „Da entsteht einmal ein Tor zur Innenstadt. Sollten wir in diesem Fall vor einem Verkauf nicht festlegen, was wir uns architektonisch dort vorstellen können?“, fragte er rhetorisch.
Stadtplaner Ralf Bierbaum ging weiter — und zweifelte eine Vermarktung an. „Wir halten einen kurzfristigen Verkauf für suboptimal“, sagte er unmissverständlich — und erklärte auch warum. Die zum Verkauf stehenden 800 Quadratmeter wären nach der aktuellen Bebauungsplan-Lage gar nicht zu nutzen. Bierbaum: „Es wäre nur ein schlankes Gebäude möglich.“ Beste Lage und Attraktivität hört sich anders an.
Der Grund für die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit: Gleich zwei unterschiedliche Bebauungspläne „liegen“ auf dem Grundstück. Und vor allem der Bebauungsplan 100 „Fritsch/Jubiläumsplatz“ hat gravierende Auswirkungen. Denn der sichert auf dem Areal ein Wegerecht für eine zweite Ein- und Ausfahrt für die benachbarte Tiefgarage der Neandertal-Passage zu. „Diese Ausfahrt gibt es zwar nicht, ist planerisch aber bindend“, sagte Bierbaum.
Das Restgrundstück könnte aber für eine Bebauung vergrößert werden, wenn benachbarte Freiflächen in einen neuen Bebauungsplan miteinbezogen würden. „So oder so muss aber eine Klärung herbeigeführt werden, bevor das Grundstück tatsächlich veräußert werden kann“, sagte er. Und dafür sind politische Beschlüsse nötig. „Wir können Pläne nicht als Verwaltungsakt ändern, das muss schon der Rat tun“, fügte Bierbaum hinzu.
Kopfschüttelnd verfolgte die Mehrheit des Ausschusses diese Einlassungen: „Wieso kann das Grundstück dann überhaupt einem Makler zum Verkauf gegeben werden?“, fragte Klaus Müller (FDP). Und UBWG-Fraktionsvorsitzender Hans-Günther Kampen riet: „Holt Euch das Grundstück schnell zurück.“