Erkrath: Stolperfallen vor Gericht führen zum Prozess
Ein Hochdahler brach sich bei einem Sturz beide Arme. Seine Forderung auf Schmerzensgeld geht in die zweite Instanz.
Erkrath. Mit 81 Jahren in einem Seniorenheim zu leben, ist eine diesem Alter durchaus angemessene Adresse. Allerdings kam der Umzug für Gerd F. Schare aus seiner Wohnung am Naheweg in den Rosenhof an der Sedentaler Straße früher als geplant. Der Grund beschäftigt morgen in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Düsseldorf. In diesem Prozess tritt Schare als Kläger gegen die Stadt auf.
Zu beschäftigen haben sich die Richter mit dem 1. April des Jahres 2005. Was über vier Jahre zurückliegt, ist nicht nur wegen des Gerichtstermins hochaktuell. An jenem Freitag stolperte Schare auf dem schmalen Verbindungsweg zwischen seinem Wohnort und der Haaner Straße über eine Kante. "Ich bin gestürzt und habe mir beide Ellbogen gebrochen", so Schare. Die Bewegungsfreiheit beider Arme blieb eingeschränkt. "Ich kann noch maximal zehn Kilogramm tragen." Der Umzug in den Rosenhof wurde erforderlich.
Auf Anraten seiner Rechtsschutzversicherung wagte der Senior den Gang vor Gericht - und erlitt mit seinem Ansinnen auf Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe vor dem Wuppertaler Amtsgericht Schiffbruch. Die Richter sahen kein Verschulden der Stadt.
"Ich bin hingegen sehr wohl der Meinung, dass das überwiegende Verschulden bei der Stadt liegt", sagt Schare. Er vertritt die Meinung, dass die Stadt das Verbindungsstück zwischen Naheweg und Haaner Straße wegen der offensichtlichen Schäden hätte sperren oder an die Eigentümer der Wohnhäuser am Naheweg verkaufen müssen. Da dies aber nicht geschehen sei, könne sich die Verwaltung nicht auf den Standpunkt stellen, die Schäden auf dem Gehweg seien offensichtlich gewesen. "Mir war die Aufkantung nicht bekannt."
Das Tiefbauamt hingegen muss vom Knick im Belag gewusst haben. Der Zustand der Gehwege werde mehrfach pro Jahr kontrolliert, sagte Tiefbauamtsleiter Peter Heffungs gestern nämlich auf Nachfrage. "Die Ergebnisse dieser Begehungen werden dokumentiert.
Bei Schäden entscheidet der Bauhof, was gemacht wird." Grundsätzlich dulde die Verkehrssicherungspflicht Höhenunterschiede zwischen Steinen oder Platten auf Gehwegen von maximal zwei Zentimetern.
Solche Stolperfallen meint Schare auch in der Nähe seiner neuen Adresse, dem Rosenhof, ausgemacht zu haben. "An der Beckhauser Straße gibt es nämlich die gleichen Probleme."