Erkrath: Wende im Prozess um Missbrauch
Jetzt will Verteidiger Alexander Kurz an der Fragestellung der gerichtlichen Gutachterin Voreingenommenheit erkannt haben.
Erkrath/Wuppertal. Mit einem Befangenheitsantrag gegen die vom Gericht geladene psychologische Gutachterin sprengte die Verteidigung gestern den geplanten Ablauf im Prozess um zwei Männer aus Erkrath. Ihnen wird vorgeworfen, im Dezember 2004 zwei Mädchen sexuell missbraucht zu haben.
Eigentlich sollten am Montag die Gutachten der Sachverständigen gehört werden. Sie dienen dem Gericht als Instrument für die charakterliche Einschätzung der mutmaßlichen Opfer. Immer wieder hatte die Verteidigung Zweifel an der Glaubwürdigkeit der beiden Mädchen geäußert.
Jetzt will Verteidiger Alexander Kurz an der Fragestellung der gerichtlichen Gutachterin Voreingenommenheit erkannt haben. "Die Psychologin hat den Mädchen mit ihren Fragen einfach Dinge in den Mund gelegt", sagte Verteidiger Karlheinz Brands im auf Nachfrage unserer Redaktion.
Als Folge verschiebt sich das Prozess-Ende. Eigentlich hatte man bereits für diesen Mittwoch mit einem Urteil gerechnet, jetzt peilt das Gericht einen Termin Ende August an.