Erkrather steht nach Wutanfall vor Gericht

Aufbrausendes Wesen brachte ihn mehrfach in die Bredouille.

Erkrath. Es lief nicht gut im vergangenen Jahr für den Erkrather, der sich vor dem Wuppertaler Landgericht wegen Körperverletzung, Drogenkonsum und wegen des unerlaubten Fahrens ohne Führerschein zu verantworten hatte. Schon in der Silvesternacht war der 34-Jährige ausgerastet, weil er sich von einer Nachbarin gegängelt gefühlt hatte. Offenbar stand man um Mitternacht gemeinsam auf der Straße, um das Feuerwerk zu verfolgen.

Besagte Nachbarin war der Ansicht, dass die kleine Tochter des Angeklagten Angst vor der Knallerei habe. Daraufhin zettelte der Mann eine Rangelei an. Irgendwann soll die Frau auf dem Boden gelegen haben, während der Angeklagte auf sie eintrat. Dass sie ihm zuvor ein Glas ins Gesicht geworfen haben soll, blieb nicht unerwähnt.

Hinzu kam , dass der Mann auf seinem Balkon eine Cannabis-Plantage hegte und pflegte. Angeblich, um mit dem Marihuana-Konsum den Juckreiz zu bekämpfen, den eine chronische Gürtelrose verursachte. Über Jahre hinweg habe er mehrere Anwälte engagiert, um schließlich durchzusetzen, dass er sich Cannabis aus der Apotheke holen darf. Dass damit jedoch keineswegs abgesegnet sei, dass er legal mit den Pflänzchen auf dem Balkon herumgärtnern kann, erklärte ihm gestern nochmals der Berufungsrichter.

Von dem hörte der Angeklagte auch, dass das Wuppertaler Landgericht der falsche Ort sei, um seinen Führerschein zurückzubekommen. Oder besser die Fahrerlaubnis, denn die war ihm zuvor in einem anderen Verfahren entzogen worden. Da er den Führerschein nicht hatte abgeben müssen, glaubte der Mann offenbar, damit auch trotz Entzugs der Fahrerlaubnis weiterhin unbehelligt herumfahren zu dürfen. Bis zu jener Nacht im Oktober, in der er gleich zweimal hintereinander in eine Polizeikontrolle rauschte. Und das offenbar im wahrsten Sinne des Wortes, weil er dazu auch vom Haschischkonsum berauscht gewesen sein soll.

Mit der Bewährungsstrafe von zehn Monaten, die das Mettmanner Amtsgericht zuvor gegen ihn verhängt hatte, sei er noch glimpflich weggekommen, sagte der Berufungsrichter. Sein aufbrausendes Wesen hatte der Mann offenbar schon bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht im Zaum halten können. Dort musste er zwischenzeitlich in der Arrestzelle einchecken, bis er sich wieder beruhigt hatte. Jetzt legte man dem Angeklagten nahe, seine Berufung zurückzunehmen, weil es sonst teuer werden könne. Der Angeklagte stimmte zu.