Gericht in Mettmann: Vergewaltiger Cenk K. muss in die Psychiatrie

Fünfeinhalb Jahre Haft lautete am Mittwoch das Urteil im Vergewaltigungsprozess. Der 31-Jährige wird sofort eingewiesen.

Mettmann. Nach 16 Verhandlungstagen fiel Mittwoch am Wuppertaler Landgericht das Urteil gegen Cenk. K. (31), der sich dort seit November wegen Vergewaltigung verantworten musste.

Fünf Jahre und sechs Monate lautete das Strafmaß des Gerichts, das eine sofortige Einweisung in die geschlossene Psychiatrie anordnete. Damit ging ein Prozess zu Ende, den der Vorsitzende Richter als "ein Wechselbad der Gefühle" bezeichnete.

Der Angeklagte bestritt bis zum Schluss, die als Zeugin vorgeladene Sigrid G.-B. (46) in der Nacht zum 30. Januar 2007 vergewaltigt zu haben. Das Gericht hielt ihn dennoch für schuldig und folgte somit nicht dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch.

Zur Vorgeschichte: Der Angeklagte und das Opfer trafen sich an besagtem Tag am Düsseldorfer Hauptbahnhof. Man fuhr einvernehmlich in die Mettmanner Wohnung von Cenk K. an der Oststraße. Zum weiteren Verlauf des Abends gab es zwei unterschiedliche Versionen.

Cenk K. behauptet, das drogensüchtige Opfer habe ihm eindeutige Angebote gemacht und sich an seiner Aktentasche vergriffen, um ihn zu bestehlen. Daraufhin habe er die Frau bis auf die Straße verfolgt, wo sie mit aufgerissener Hose und um Hilfe rufend von einer Passantin angetroffen und zur Polizei begleitet wurde.

Sigrid G.-B. hingegen wirft dem Angeklagten vor, sie geschlagen und mehrmals vergewaltigt zu haben. Ein Gutachter hatte die Aussagen des Opfers in einem der vorherigen Verhandlungstage für glaubwürdig befunden. Dieser Ansicht folgte nun auch das Gericht, nachdem nochmals der psychiatrische Gutachter Dr. Michael Willmann gehört wurde.

Cenk K. hatte eine persönliche Begutachtung verweigert, so dass sich der Sachverständige auf vorherige Begutachtungen und Protokolle therapeutischer Sitzungen berufen musste. Denn bereits vor zehn und vor acht Jahren saß Cenk K. auf der Anklagebank.

Im ersten Fall hatte er eine unbekannte Frau an einer Bushaltestelle bedrängt. Zwei Jahre später wurde er wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und fünf Monaten Freiheitsentzug verurteilt.

Der psychiatrische Sachverständige zeichnete ausführlich ein Persönlichkeitsprofil des Angeklagten, in dem er von einer Persönlichkeitsstörung sprach, die sporadisch in aggressiv-sexuellem Fehlverhalten zum Ausdruck komme.

"Man kann durchaus über lange Zeit ein normales Leben führen, ohne irgendwie auffällig zu werden", kommentierte Willmann die schriftlichen Einlassungen des Angeklagten, der für sich in Anspruch nahm, seit seinen Verfehlungen vor acht Jahren nicht mehr straffällig geworden zu sein.

Sowohl der Gutachter als auch die Staatsanwaltschaft und das Gericht hielten dagegen eine sexualtherapeutische Behandlung für notwendig.