Gruiten/ Trennungsschmerz: Lucy tröstet Frauchen
Christina Rustemi hat wieder Recht bekommen. Das Urteil: Entweder sie erhält ihren Dackel zurück oder 500 Euro.
Gruiten. Christina Rustemi geht es besser. Sie kann wieder lächeln, und auch ihre Stimme klingt entspannter. Dabei wartet die 56 Jahre alte Gruitenerin immer noch auf die Rückgabe ihrer Dackeldame Alina.
Wie berichtet, hat eine junge Frau, die sich regelmäßig gegen Bezahlung (180 Euro im Monat) um den Hund gekümmert hat, den Vierbeiner nicht zurückgebracht. Das war am 6.Juli dieses Jahres.
Christina Rustemi erwirkte beim Amtsgericht Mettmann eine einstweilige Verfügung. Die junge Frau wurde verurteilt, den rotbraunen Dackel herauszugeben. Dieser Verpflichtung ist sie bis heute nicht nachgekommen. Christina Rustemi ließ nicht locker. Beim Amtsgericht wurde Klage in der Hauptsache erhoben - wieder mit dem Ziel, die Herausgabe des Hundes zu erwirken.
"Das Urteil ist jetzt da. Es wurde in meiner Abwesenheit gesprochen. Ich musste gar nicht dabei sein", sagt Christina Rustemi. Das Ergebnis: "Die junge Frau muss den Hund herausrücken oder 500 Euro bezahlen."
Und sie müsse die Gerichtskosten übernehmen. "Ich bin gespannt, ob ich meinen Hund tatsächlich zurückbekomme", sagt die 56-Jährige, die das noch nicht recht glauben kann.
Dass Christina Rustemi wieder lachen kann, liegt aber nicht nur an dem Urteil des Amtsgerichts, sondern auch an Lucy. Die vier Jahre alte Fox-Terrier-Dackelmischung lebt seit Dienstag bei der Gruitenerin. "Jetzt muss ich nicht mehr alleine schlafen", sagt sie und lacht.
Durch Vermittlung des Haaner Tierschutzvereins kam sie an den Hund. "Das hat mich zwar 250 Euro gekostet, aber das ist mir der Hund wert", sagt Christina Rustemi. "Lucy macht mir Mut." Dass sie Ende des Jahres womöglich zwei Tiere versorgen muss, beunruhigt sie nicht. Im Gegenteil: "Das macht mir nichts", sagt sie.
Am Dienstag hat sie Post von ihrer Rechtsanwältin erhalten. Die hat jetzt den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Urteils beauftragt. Bis Ende Dezember hat die junge Frau, in deren Besitz sich die Dackeldame befinden soll, Zeit, das Tier zurückzugeben oder die 500 Euro zu bezahlen. Berufung kann gegen das Urteil des Amtsgericht laut Christina Rustemi nicht eingelegt werden.