Haan: Bebauungsplan für Windhövel-Passage ist rechtsgültig

Innenstadt: Im Planungsausschuss steht das Bauvorhaben wieder auf der Tagesordnung. Der Fehler soll umgehend beseitigt werden.

Haan. Bevor der Bebauungsplan für die Windhövel-Passage am 15. April auf der Tagesordnung des Planungs- und Verkehrsausschusses steht, hat der Technische Dezernent Matthias Buckesfeld schon am Dienstag im Gespräch mit der WZ klar gestellt: "Der bestehende Bebauungsplan ist rechtsgültig und anwendbar." Für den theoretischen Fall, dass die ITG als Investor der Windhövel-Passage alle Grundstücke für ihr Bauvorhaben erworben hätte und bauen wollte, könnte auf Grundlage des heutigen Bebauungsplans eine Baugenehmigung erteilt werden. Unabhängig von dem Fehler, den der Bebauungsplan aufweist und den Buckesfeld offen einräumt.

Die Bürgerinitiative Innenstadt Haan versichert, dass sie auf den Fehler bereits in ihrer Begründung für das Normenkontrollverfahren (das überprüft, ob ein Bebauungsplan allen rechtlichen und materiellen Normen entspricht) an das Oberverwaltungsgericht Münster hingewiesen hat. "Da wurden gravierende handwerkliche Mängel gemacht", wirft Hans-Peter Bretschneider den Verantwortlichen vor. Und sein Stellvertreter Eberhard Röhricht ergänzt: "Wir fühlen uns bestätigt, wie schludrig in Haan gearbeitet wird."

"Wir haben verkannt, dass die Grundflächenzahl im Bebauungsplan zwingend festzusetzen ist", sagt Buckesfeld. "Wir werden die so genannte GRZ hineinfügen und den Bebauungsplan noch einmal beschließen." Die Grundflächenzahl wird bei 1,0 festgelegt, das bedeutet, dass 100 Prozent der Fläche bebaut werden. "Wir hatten diese Vorgabe durch andere Instrumente festgesetzt, die aber nicht ausreichten", sagt Buckesfeld. Eine Veränderung für die IGT-Passage habe dies nicht zur Folge. "Dem Gesetzgeber kommt es auf die Formalie an."

Die Folge: Der Bebauungsplan muss neu aufgestellt und offen gelegt werden. "Wir werden den Bürger mit der Bebauungsplanänderung konfrontieren und den Satzungsbeschluss noch vor der Sommerpause verabschieden", versichert Buckesfeld und fügt hinzu: " Die Entscheidung, ob die ITG in Haan investiert, hängt von anderen Dingen, als dem Normenkontrollverfahren ab, zum Beispiel dem Ausgang des zurzeit laufenden Umlegungsverfahren."

Den Vorwurf der Bürgerinitiative Innenstadt Haan, er habe nicht so gründlich gearbeitet, weil er sich neben seiner Tätigkeit als Technischer Beigeordneter noch als Immobilienmakler in Wuppertal engagiert, will er hingegen nicht stehen lassen. Er verkaufe zurzeit ein Haus und ein Grundstück aus Familienbesitz. "Ich bin kein Immobilienmakler", sagt er und fügt in Richtung Bürgerinitiative hinzu: "Die Schlussfolgerungen von Herrn Bretschneider waren nie fair, immer von Meinung und nie von Fakten getragen."

Antrag: In einem Brief an Planungs- und Verkehrsausschussvorsitzende Ute Wollmann (SPD) zeigt sich die CDU-Ratsfraktion angesichts des rechtsrelevanten Mangels im Bebauungsplan Windhövel außerordentlich verwundert, zumal - auf Wunsch der Verwaltung - die Fachplanung und die parallele Rechtsprüfung an Fachbüros vergeben wurden. Der Rat habe dem zugestimmt, um ein mängelfreies Verfahren zu gewährleisten. "Offenkundig ist die Leistung beider Fachbüros als mangelhaft zu bewerten", heißt es in dem Schreiben der CDU. Sie beantragt eine erneute Beratung des Bebauungsplans und das Einladen von Vertreter der verantwortlichen Fachbüros.