Haan: Bewährungsstrafe für Rauschgift-Dealer
Gericht: Der 28 Jahre alte Mann aus Haan erhielt ein mildes Urteil, weil er nach Ansicht des Richters in intakten Verhältnissen lebt.
Velbert/Haan. Ein 28 Jahre alter Mann, der zurzeit in Haan wohnt, ist am Mittwoch vom Amtsgericht Velbert zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, womit der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. Der Angeklagte gab zu, in der Zeit von Februar bis November 2008 mit Rauschgift gehandelt zu haben. Er trägt die Verfahrenskosten und muss zusätzlich 1350 Euro bezahlen. Für diese Summe soll er Drogen gekauft und anschließend weiter veräußert haben.
Im konkreten Fall hat es sich um Marihuana und Amphetamine gehandelt. Das Gericht befand den Angeklagten schuldig, in sechs Fällen gewerbsmäßigen Handel betrieben zu haben, wozu auch die bloße Finanzierung des eigenen Konsums gezählt wird. In einem weiteren Fall gab der 28-Jährige zu, in Besitz einer nicht geringen Menge Rauschgift gewesen zu sein, zwei weitere Male leistete er Beihilfe zum Rauschgifthandel. Der gebürtige Hildener zeigte sich von Beginn an reumütig und geständig. Die Tat tue ihm leid. Er habe sich mittlerweile komplett aus dem Milieu zurückgezogen.
Am frühen Morgen des 25.November 2008 war die Freundin des Angeklagten von einer Hausdurchsuchung in dessen Wohnung überrascht worden. Die Polizei konfiszierte dabei einige Beweisstücke. Zwei Mittäter sind in früheren Verfahren bereits zu Freiheitsstrafen von drei Jahren (ohne Bewährung) und zwei Jahren (auf Bewährung) verurteilt worden.
Der Richter hielt dem Angeklagten dessen umfassendes Geständnis zugute. Darüber hinaus lebt der als Kurierfahrer beschäftigte Mann seit über drei Jahren mit seiner Freundin zusammen, was von intakten Verhältnissen zeuge.
Eine Bewährungsstrafe sei aufgrund der Menge und Qualität des gehandelten Rauschgiftes in Anbetracht aller Umstände daher völlig ausreichend. Dem Angeklagten bleibt eine Woche Zeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.