Haan: Bruchermühle-Prozess - Kein Schlüssel für Postboten

Gericht gibt Antrag auf einstweilige Verfügung zur Bruchermühle nur teilweise statt.

Haan. Geht der Streit um den gesperrten Wanderweg an der Bruchermühle in die nächste Instanz? Nach dem Urteil, dass die 1. Zivilkammer am Wuppertaler Landgericht am Donnerstag verabschiedete, könnte ein weiteres Kapitel dieser "endlosen Geschichte" aufgeschlagen werden. Schon seit drei Jahren währt der Streit der Familien Legner, den Besitzern der Bruchermühle, und Wettscherek, den Eigentümern des dahinter liegenden Schaafenkottens.

Der Vorsitzende Richter Manfred Pyschny hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nämlich nur teilweise stattgegeben. Demnach haben die Eheleute Wettscherek (und mit ihnen deren im Schaafenkotten lebenden Mieter) das Recht, den über das Legner-Anwesen führenden Weg jederzeit zu benutzen. Sie benötigen für dieses "Notwegerecht" jedoch einen Schlüssel beziehungsweise eine Fernbedienung, um das Holztor an der Bruchermühle zu öffnen.

Dieses Tor hatte Gero Legner bereits vor Wochen installiert. Er war die Heerscharen von Spaziergängern, Joggern, Skatern und Fahrradfahrern Leid, die tagtäglich mitten über sein Grundstück und vorbei an seinem Wohnzimmerfenster zogen. "Am Wochenende waren das locker 1000 Leute - ein unhaltbarer Zustand", so Legner im WZ-Gespräch. Zumal es mit rasenden Radlern und Skatern schon zu haarsträubenden Situationen gekommen sei. "Von den Hinterlassenschaften der Hunde mal ganz zu schweigen."

"Den Schlüssel bekommen die Wettschereks natürlich. Das heißt: Den haben sie ja schon", sagte am Donnerstag Landgerichts-Pressesprecher Thorsten Anger. Nicht gefolgt sei das Gericht jedoch dem Antrag der Verfügungskläger, diese Tag-und-Nacht-Nutzung zum Beispiel auch auf die Lieferanten, die Müllabfuhr oder den Postboten auszudehnen, die zum Schaafenkotten wollen.

"Aus Sicht des Gerichts ist es für Familie Wettscherek und ihre Mieter zumutbar, dass sie ihre Mülltonnen an die vordere, zugegebenermaßen viel weiter entfernte Straße Müllersberg stellen", so Anger. Gleiches gelte für den Postboten beziehungsweise die Leerung des Briefkastens. Lieferanten oder Besucher, "die unvermittelt auftauchen, können sich auch per Telefon oder Handy mit den Bewohnern des Schaafenkottens absprechen".

Beide Seiten haben nun einen Monat Zeit, Rechtsmittel gegen diese einstweilige Verfügung einzulegen. Während für Alexander Wettscherek die Erteilung des Notwegerechts "ein guter Schritt in die richtige Richtung" war, "weil wir den Weg nun ohne die Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung befahren können", hat Gero Legner mit dem Urteil sogar gerechnet.

"Dass unsere Nachbarn ein Notwegerecht haben, war doch klar. Im Grunde weiß ich gar nicht, was diese Verhandlung sollte." Zumal Wettschereks vom ersten Tag an einen Schlüssel und auch eine Fernbedienung gehabt hätten. "Und wenn sie mich gefragt hätten, hätte ich auch für noch mehr Schlüssel gesorgt. Aber ich wurde nicht gefragt und stattdessen als Buhmann der Nation hingestellt, der willkürlich Wanderwege sperrt."