Haan: Sehr gefragt - Vertretung für Mami

Der Bedarf für Kleinkinder unter drei Jahren steigt. Tagesmütter spielen bei der Versorgung eine wichtige Rolle, da erst ab dem dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht.

Haan. Gebe ich meinen Job erst mal auf, oder bekomme ich Beruf und Kind unter einen Hut? Für viele Frauen keine leichte Frage, vor allem in den ersten drei Lebensjahren des Sprösslings. Denn einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben erst die Dreijährigen. Wenn es keinen Platz im Kindergarten gibt, bleibt noch die Hoffnung, eine Tagesmutter zu finden. In Haan werden von derzeit 250 Kindern unter drei Jahren 55 auf diese Weise betreut.

Während generell die Kinderzahlen zurückgehen, wächst landesweit die Nachfrage nach Plätzen für unter Dreijährige. "Das muss jede Frau für sich selbst entscheiden, ab welchem Alter sie ihr Kind in die Obhut fremder Hände gibt", meinte Elke Fischer. Die Bereichsleiterin des Jugendamtes ist unter anderem für die Vermittlung und Betreuung von Tagesmüttern zuständig. "Bei uns sind momentan elf Tagesmütter gemeldet", so Elke Fischer.

Sie zollt diesen großen Respekt. "Sie müssen per Gesetz eine entsprechende Qualifikation haben und können bis zu fünf Kinder aufnehmen. Das ist eine absolut stressvolle Aufgabe." Zum Teil handele es sich um gelernte Erzieherinnen. Andere wiederum hätten sich beim Evangelischen Familienbildungswerk in Kursen nachqualifiziert.

"Wichtig ist, dass die Chemie zwischen Tagesmutter und leiblicher Mutter stimmt", weiß Elke Fischer aus Erfahrung. Voraussetzung sind natürlich auch die entsprechenden räumlichen Gegebenheiten. Wer sich für diesen Job entscheidet, muss viel Idealismus und Verantwortungsgefühl mitbringen. "Denn Tagesmütter haben einen Bildungsauftrag".

Reich wird man aber auf diese Weise nicht. "Ist das Jugendamt bei der Vermittlung eingeschaltet, bekommen Tagesmütter 2,50 Euro in der Stunde. Sonst werden üblicherweise fünf Euro gezahlt."

Der Bedarf an Plätzen für unter Dreijährige ist in Haan offensichtlich da. Das weiß auch Patricia Staus. Deshalb möchte die 28-Jährige zusammen mit ihrer Schwägerin Johanna Jonda (33) - selbst Mutter eines kleinen Kindes - in Haan eine neue private Kindertagesstätte eröffnen. "Wir haben vor kurzem unsere Prospekte verteilt und schon Anfragen von 19 Eltern", erzählte die gelernte Erzieherin. "Unser Problem ist aber, in Haan entsprechende Räumlichkeiten zu finden. Das ist sehr schwer", so Patricia Staus, die in einem Kinderheim arbeitet.

"Wir brauchen etwa 120 Quadratmeter mit vier Zimmern und einen Garten". Erst wenn das geklärt sei, könne der Landschaftsverband seine Zustimmung geben. Eigenkapital für das Projekt sei vorhanden, versicherte die junge Frau. Geplant sind zwei Gruppen mit je acht bis zehn Kindern unter drei Jahren. Öffnen soll die private Kita mit dem lustigen Namen "Palambam" von 7 bis 17 Uhr.

Rechtsanspruch: Die Städte sind verpflichtet, jedem Kind im Alter von drei bis sechs Jahren einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Dieser Rechtsanspruch besteht ab dem Tag, an dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Dadurch müssen die Städte nicht nur mit den kompletten drei Kindergartenjahrgängen, sondern auch mit dem so genannten "hereinwachsen Jahrgang" rechnen.

Unter Dreijährige: Bis 2010 sollen die Städte für 20 Prozent der Kinder unter drei Jahren qualifizierte Betreuungsplätze vorhalten. Dazu zählen auch Tagesmütter.