Haan: Wegsperrung nur ein Druckmittel?
Streit: Bürgermeister verweist auf Schwarzbauten auf dem Mühlengelände.
Haan. Bislang hat sich Bürgermeister Knut vom Bovert sehr zurückhaltend zum Thema Wanderweg zwischen Brucher Mühle und Ittertalstraße und dessen Sperrung durch den Mühlenbesitzer geäußert. Gestern nun schilderte er seine Sicht der Dinge, "damit nicht der Eindruck entsteht, die Stadt sehe untätig zu, wie ein Weg gesperrt wird".
Ein Schlichtungsverfahren zwischen Mühlenbesitzer und Verwaltung kam zum Ergebnis, dass die Stadt aus Kostengründen keine Alternativstrecke zum Rundweg anlegen kann. Gleichwohl darf der Hausbesitzer in Absprache mit der Stadt eine Schranke aufstellen, die Spaziergänger durchlässt und Radfahrer zum Absteigen zwingt.
Ordnungsamtsleiter Michael Rennert: "Es war alles klar, die Barriere hätte eingerichtet werden können, die dahinter liegenden Anwohner hätten einen Schlüssel für die Schranke bekommen." Nur passiert sei nichts. Der Eigentümer der Mühle habe sich nicht gerührt.
Das lässt vom Bovert vermuten, dass der Mühlenbesitzer mit der Sperrung des Weges auf die Stadt Druck ausüben möchte, damit in einem anderen Verfahren zu seinen Gunsten entschieden wird. "Aber das können wir nicht, weil wir an Recht und Gesetz gebunden sind", sagte vom Bovert.
Denn es gibt ein zweites Gerichtsverfahren, das laut Bürgermeister zu Gunsten der Stadt ausgegangen ist. Darin ging es um zwei Schwarzbauten, die auf dem Gelände der Brucher Mühle errichtet worden sind. "Diese zwei Anlagen müssen abgerissen werden", sagte der Bürgermeister. Es gebe bereits die Androhung eines Zwangsgeldes.
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Wanderweg gesperrt bleibt. Und zwar so lange, bis der Mühlenbesitzer die Tore wieder öffnet. Die Stadt könnte nur über die Enteignung dieses Wegstücks dessen Öffnung erreichen.
"Das wird von uns bislang aber nur theoretisch erwogen", so vom Bovert. Bis dahin sei es ein langer Weg, dem ein Bebauungsplanverfahren für den Rundweg vorausgehen müsse. Vom Bovert: "Es wäre einfacher, wenn der Besitzer das Stück Weg an die Stadt abtreten würde. Oder wenn er es verkaufen will, soll er uns ein Angebot machen."