Haan: Wer viel verdient, zahlt viel

Betreuung: Die GAL hat die Neugestaltung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten gefordert. Die Verwaltung lehnt eine Reduzierung ab.

Haan. Wenn die Elternbeiträge für Kindertagesstätten unter sozialen Gesichtspunkten neu gestaffelt werden, sind finanzielle Einbußen für die Stadt die Folge. Angesichts des strukturellen Haushaltsdefizits, der sinkenden Gewerbesteuereinnahmen sowie der steigenden Ausgaben für kommunale Pflichtaufgaben in der Sozial- und Jugendhilfe lehnt die Verwaltung eine Reduzierung der Beitragssätze ab.

Zur Erinnerung: Anfang März hatte die Grün-Alternative-Liste (GAL) die Neugestaltung der Elternbeiträge beantragt. Die kleinste der fünf Fraktionen im Stadtrat (drei Sitze) schlug die Senkung der untersten Einkommensgrenze von 12300 auf 17500Euro, die Veränderung der Alterskategorie ("ab zwei Jahre", "bis zwei Jahre") sowie die Reduzierung der Beiträge für unter Zweijährige vor.

Vor allem mit Blick auf die Elternbeiträge in den Nachbarstädten hatte Jochen Sack, stellvertretender GAL-Fraktionsvorsitzender, seinen Antrag begründet. Die unterste Einkommensgrenze sei in Haan viel zu niedrig, der Berechnungsfaktor der Beiträge für Kinder unter drei Jahren aus GAL-Sicht im interkommunalen Vergleich zu hoch.

In den vergangenen Wochen hat sich die Stadtverwaltung dem GAL-Antrag angenommen, will dem aber nicht in allen Punkten folgen. Die Anhebung der untersten Einkommensgrenze auf 17500 Euro ist aus Sicht der Stadt durchaus sinnvoll, weil es Arbeitnehmer mit niedrigem Jahreseinkommen entlastet. Auch wäre der Einnahmeverlust nicht so hoch, da im Einkommensbereich bis 25000 Euro jährlich gerademal fünf Prozent der Gesamteinnahmen über Elternbeiträge erzielt werden.

Auch die Veränderung der Altersstruktur sei sinnvoll, da in Zukunft mit einem höheren Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zu rechnen sei.

Die zum 1. August 2008 erlassenen Beitragssätze will die Verwaltung aber nicht verändern, weil deren Reduzierung zu deutlichen Einnahmeausfällen (etwa zehn Prozent) führen würde. Sie hat ein jährliches Minus von knapp 120000 Euro errechnet.

Hinzu komme, dass die Stadt Haan im interkommunalen Vergleich in den unteren Einkommensgruppen "keineswegs die höchsten Beiträge erhebt". In Haan zahlen Eltern mit einem Einkommen bis 37000 Euro für ein Kind unter drei beziehungsweise unter zwei Jahren, das 45Stunden in der Woche betreut wird, 126 Euro im Monat. Niedriger sind die Beiträge in Velbert (71 Euro), Langenfeld (100 Euro) und Hilden (115 Euro). Deutlich teurer in Wülfrath (140 Euro), Mettmann (142 Euro), Erkrath (155 Euro), Ratingen (166 Euro) und Monheim (180 Euro).

Verhältnismäßig hohe Beiträge erhebt die Stadt Haan im Bereich der höheren Einkommensgruppen. Eltern mit einem Einkommen bis 75000 Euro, die ihr Kind unter drei/unter zwei Jahren 45Stunden betreut wissen wollen, werden in Haan mit 433 Euro im Monat zur Kasse gebeten. Mehr Geld müssten sie nur in Monheim (470 Euro) und Wülfrath (480 Euro) zahlen.

Diese relativ hohen Beitragssätze würden eine niedrige Gestaltung der Beitragssätze in den unteren Einkommensngruppen ermöglichen. Aktuell, so die Stadt, werden rund 86 Prozent der Gesamteinnahmen in den Einkommensgruppen ab 37001 Euro eingenommen.

Jochen Sack argumentiert für die Änderung des Berechnungsfaktors der Beiträge für Kinder unter drei Jahren so: "Für Familien oberer Einkommensgruppen, insbesondere auch für Familien, die überlegen, nach Haan zu ziehen, hat die Haaner Beitragstabelle im Vergleich mit Beitragstabellen umliegender Städte eine abschreckende Wirkung."