Hochdahl: Der Bayerpark soll Baudenkmal werden
Das Amt für Denkmalpflege sieht das Vorhaben optimistisch.
Hochdahl. Wird der Bayerpark als Flächendenkmal, als Bau- oder Bodendenkmal in die Liste der Erkrather Denkmäler aufgenommen? Diese Frage stellte sich gestern Herbert Bander, Schriftführer im Bürgerverein Hochdahl, der sich maßgeblich für die Unterschutzstellung des Parks einsetzt, nach der WZ-Berichterstattung am Mittwoch.
Er war davon ausgegangen, dass der Park ein Flächendenkmal wird. Fakt ist: Das Denkmalschutzgesetz unterscheidet nur zwischen Bau- und Bodendenkmälern. "Im juristischen Sinne wäre der Bayerpark ein Baudenkmal", stellt Kerstin Walter, Gartendenkmalpflegerin beim LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, auf WZ-Nachfrage klar. Sie schreibt das Gutachten für den Bayerpark und sagt: "Wir setzen alles daran, dass er als Baudenkmal aufgenommen wird."
Von Flächendenkmälern spreche man zum Beispiel eher bei Hofflächen. Im Falle der Bayervilla werde die Denkmalliste fortgeschrieben, weil die Villa, das ehemalige Kutscherhaus, sowie das Gästehaus bereits unter Denkmalschutz stehen.
Darüber hinaus soll neben dem Park und den Außenanlagen auch das Gärtnerhaus unter Denkmalschutz gestellt werden. "Das war in funktionaler Hinsicht ganz wichtig", sagt Kerstin Walter. "Und es ist über die Obstwiese verbunden mit der Villa." Sie geht davon aus, dass die Unterschutzstellung noch in diesem Jahr erfolgt. tana