Hochdahl: Die jährliche Rutschpartie

Eine Anwohnerin aus Trills wirft der Verwaltung vor, sich nicht um die Reinigung einer Treppe zu kümmern.

Hochdahl. Ursula Wohlgemuth-Kok streikt. Mit ihrer unbefristeten Arbeitsniederlegung will sie keine höheren Bezüge oder kürzeren Arbeitszeiten durchsetzen, sondern die Stadt auf ein Problem mit hohem Rutschfaktor aufmerksam machen. Es geht um Laub, das niemand wegkehrt. Was Wohlgemuth-Kok schildert, passiert am Klosterweg in Trills, könnte sich so aber überall in der Stadt ereignen.

"Vor über 20 Jahren hat die Stadt neben der Treppe zwischen oberem und unterem Klosterweg fünf Nussbäume gesetzt", sagt Wohlgemuth-Kok. Jahrelang habe sie im Sommer die Nüsse und im Herbst die Blätter gefegt. "Sonst hat sich da ja niemand drum gekümmert." Erwähnt sei, dass die Dame zwar äußerst rüstig wirkt, aber 80 Jahre alt ist.

Das Interesse der Stadt an der öffentlichen Treppenanlage habe sich darauf beschränkt, "dass sich nach mehrmaligen Anrufen Mitarbeiter haben sehen lassen und gefegt haben", so Wohlgemuth-Kok. Dabei habe ihnen die Begeisterung aus den Augen geleuchtet.

Deutlich mehr als über mangelnde Arbeitsmoral regt sich die Seniorin allerdings über die Gefahren auf, die rutschiges Laub für die Mütter bedeuten, die mit ihrem Nachwuchs zum nahe gelegenen Kindergarten streben. "Wenn da mal jemand fällt, kostet das die Stadt richtig viel Geld. Das habe ich denen auch gesagt."

Eine, die sich mit solchen Vorwürfen zu beschäftigen hat, ist die Leiterin des Amtes für Gebühren und Bescheide, Kerstin Wulff-Woesten. "Wenn die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann sie zur Haftung herangezogen werden", sagt die Juristin. Das gilt nicht nur fürs Laub, sondern ebenso für herabhängende Äste in Parks oder Schlaglöcher auf Straßen.

"Allerdings ist die Haftung des Einzelnen sehr hoch", ergänzt Wulff-Woesten. Wer wisse, dass Laub einen Gehweg - oder eine Treppe - unsicher macht, "muss besondere Vorsicht walten lassen oder den Weg ganz meiden".

Außerdem betont die Fachfrau, dass Gehweg- und Straßenreinigung nicht nur Geschäft der Stadt ist. "Auf Gehwegen müssen die Anlieger kehren - auch wenn das Laub von städtischen Bäumen fällt." Als Faustregel gelte, dass einmal pro Woche der Besen geschwungen werden muss.

Anders sieht es bei Säuberung der Fahrbahnen aus. Da ist die grundsätzlich die Stadt zuständig - mit Ausnahme von so genannten Anliegerstraße, die als solche in der Satzung ausgewiesen werden und vom Bürger zu fegen sind. "Dafür bezahlen sie keine Straßenreinigungsgebühren", sagt Wulff-Woesten.

Die Reinigung der übrigen Fahrbahnen im Stadtgebiet lässt sich die Verwaltung jährlich 80.000 Euro kosten. "Alle zwei Wochen ist eine Firma in unserem Auftrag unterwegs. Zweimal jährlich werden alle Straßen - auch die Anliegerstraßen - gereinigt", sagt Wulff-Woesten.

Die Antwort auf die Frage, ob in Zukunft auch die Treppe Klosterweg städtisch gekehrt wird, konnte sie allerdings nicht beantworten. Für die Praxis ist das Tiefbauamt zuständig - und das war am Donnerstag nicht besetzt.