Gesundheit im Kreis Mettmann Corona ist nun bei uns zuhause
Die Pandemie ist vorbei. Wie bei der Grippe könne es laut Experten zu Infektionswellen kommen.
(dne) Corona bleibt auf dem Radar des Kreisgesundheitsamtes. Das teilt Amtsleiterin Ruzica Susenburger auf Anfrage mit. Täglich erreichten Meldungen und Laborergebnisse zu neuen Corona-Infektionen das Kreisgesundheitsamt Mettmann. Dies sei auch eine Folge der steigenden Infektionszahlen, die in NRW mit dem Ende der großen Sommerferien zusammenfielen. Laut Medienberichten soll sich auf der Ferieninsel Mallorca die neue Coronavirus-Variante EG.5.1. schnell verbreitet haben.
Rückblick: Am 5. Mai dieses Jahres hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die pandemische Lage für beendet erklärt. Damit ist das Virus aber nicht verschwunden. Das Infektionsgeschehen sei in die nächste Stufe übergegangen, die endemische Phase. Susenburger erläutert: „Dies bedeutet, dass der Erreger in einem bestimmten Gebiet ‚heimisch‘ wird, somit auch weiterhin in der Bevölkerung zirkuliert, jedoch mit teils verringerter Krankheitsschwere und Sterblichkeit.“ Das Coronavirus bleibe ein fester Teil des Alltags. Vor allem in kälteren Jahreszeiten werde es immer wieder zu saisonalen Infektionswellen kommen, ähnlich der Grippe.
Deshalb habe die Ständige Impfkommission (Stiko) ihre Impfempfehlung aktualisiert: Grundsätzlich besäßen Personen über 18 Jahre eine Basisimmunität gegenüber dem Coronavirus. Diese wird laut Kreisgesundheitsamtsleiterin Susenburger erreicht, wenn eine Person mindestens drei Immunisierungen durchlaufen habe – entweder durch eine Impfung oder eine Erkrankung.
Zwei der drei Immunisierungen sollten durch Impfungen erfolgen
Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät, dass idealerweise zwei der drei Immunisierungen durch Schutzimpfungen erfolgen sollen. Susenburger: „Eine Empfehlung zur jährlichen Auffrischungsimpfung gibt es für gesunde Personen unter 60 Jahren, Kinder und Schwangere derzeit nicht.“
Empfohlen werde die Erneuerung des Schutzes für Menschen über 60 Jahre, Personen mit Vorerkrankungen, Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen, immungeschwächte Personen und Personal mit einem erhöhten Arbeitsplatzrisiko in Medizin und Pflege.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sei aktuell nicht gesetzlich verpflichtend. Es werde jedoch in bestimmten Situationen empfohlen. Dies gelte beim Kontakt mit Risikogruppen, bei Vorliegen einer Coronaerkrankung oder bei Arzt- und Krankenhausterminen, betont die Leiterin des Gesundheitsamtes.
Das EVK Mettmann setzt auf die Eigenverantwortung der Besucher und Patienten. Sprecherin Hannah Lohmann sagt: „Wer bei sich Erkältungssymptome verspürt, sollte freiwillig eine Maske aufsetzen – zum Schutz der Anderen.“ Regelmäßige Desinfektion gehöre ohnehin zum Krankenhausstandard.