Justiz in Mettmann Freispruch einkassiert, Geldstrafe verhängt

Mettmann/Wuppertal · Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt muss ein JVA-Beamter 2400 Euro Geldstrafe zahlen. Angezeigt wurde der Wachtmeister von Bernd U., der selbst wegen Betruges zu vier Jahren Haft verurteilt worden war, nachdem er sich als Simulant in Krankenhäuser hatte einliefern lassen, um dort Patienten zu bestehlen

 Die Berufungskammer hatte den Fall noch einmal geprüft.

Die Berufungskammer hatte den Fall noch einmal geprüft.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Immer wieder hatte er sich auf die Straße fallen lassen. Bundesweit und gerne auch in Fußgängerzonen. In die Notaufnahme eingeliefert, als Privatpatient logiert und dazu auch noch Patienten bestohlen: Bevor der Schwindel aufflog, war Bernd U. schon wieder getürmt. Jahrelang war der mittlerweile 59-Jährige ein Phantom, bis im EVK eine Überwachungskamera einen „Schnappschuss“ von ihm machte. Da ließ er sich gerade den Restbetrag einer geklauten Telefonkarte auszahlen.

Wochen später klickten die Handschellen: Vier Jahre Haft wegen Betruges. Im Knast scheint Bernd U. so weitergemacht zu haben wie zuvor: Ein vorgetäuschter Herzinfarkt und ein epileptischer Anfall, von dem man nicht weiß, ob es einer war. Und dann war da diese Rangelei mit einem JVA-Beamten, die nun ein juristisches Nachspiel hatte. Allerdings für den Wachtmeister. Den hatte Bernd U. wegen Körperverletzung im Amt angezeigt, das Amtsgericht hatte den Angeklagten freigesprochen. Damit wollte sich der 59-Jährige nicht zufrieden geben, denn er war sich sicher: Der JVA-Beamte habe ihn geschubst, er sei auf den Boden gefallen und dabei habe er sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen.

Die Fraktur ist unbestritten, sie wurde im Justizkrankenhaus in Fröndenberg diagnostiziert. Zurück in der JVA, zeigte der Kläger den Wachtmeister an.

Der Justizbeamte war von den Vorwürfen gegen ihn irritiert: Ja, er habe den Insassen von sich weggeschubst, weil der ihm zu nahe gekommen sei. Der 59-Jährige sei ein paar Schritte zurückgegangen und habe sich dann auf den Boden gesetzt. Er habe über Schmerzen geklagt und zwei Krücken bekommen, dann sei er nach Fröndenberg verlegt worden.

Für die Justiz ist Bernd U. ein schwieriger Fall. Was stimmt nun? Die Berufungskammer war nochmals gründlich in die Beweisaufnahme eingestiegen und kam zu einem anderen Urteil als das Amtsgericht: Der Wachtmeister muss wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt 2400 Euro Geldstrafe zahlen und dazu noch Schmerzensgeld.