Mettmann: Bürokratie vertreibt den Weihnachtsmann am Xylophon
Musiklehrer Wolfgang Wölke wollte mit Schülern Adventsstimmung auf dem Markt verbreiten.
Mettmann. Er und seine Musikschüler hatten es sich so schön vorgestellt. Wolfgang Wölke, seines Zeichens privater Musiklehrer, wollte mit einem Schlagzeugensemble am vergangenen Samstag für weihnachtliche Stimmung während des Wochenmarkts auf dem Jubiläumsplatz sorgen und Weihnachtslieder spielen. Doch daraus wurde nichts, weil die Stadt Gebühren von ihm und seinen Schülern verlangt hatte.
Dafür hat Wölke kein Verständnis - noch mehr: Er ist sauer. "Ich kann das gar nicht verstehen. Es werden so viele Fördergelder für alles Mögliche verschwendet. Und von uns will man 20 Euro haben, obwohl wir mit unserer Musik noch etwas für die Stimmung in der Stadt tun wollten."
Ihm sei klar, dass es sich bei dem Geld um einen kleinen Betrag handelt. "Aber mir geht es ums Prinzip." Außerdem habe man ihm vor drei Monaten gar nichts von der Gebühr erzählt. Da habe er schon einmal beim Ordnungsamt der Stadt angerufen, um nachzufragen, ob er mit seinen Schülern zur Weihnachtszeit auf dem Jubiläumsplatz spielen kann. "Damals sagte man mir, dass das völlig in Ordnung sei."
Daraufhin probten er und sein Schlagzeugensemble mit Schülern zwischen 13 und 16 Jahren in den vergangenen Monaten verschiedene Weihnachtslieder auf Instrumenten wie Marimbaphon, Vibraphon, Xylophon und Trommeln. Auch Weihnachtsmannkostüme besorgten sie, die sie während ihres Spiels anziehen wollten. "Für die Schüler sollte es ein Auftritt werden, an dem sie Spaß haben."
In der vergangenen Woche erfolgte dann der Anruf des Marktleiters, der die Stellplätze der einzelnen Händler und Gruppen organisiert. "Der fragte mich dann, ob ich denn schon die Gebühr gezahlt habe. Ich verneinte und rief erneut beim Ordnungsamt an, um nach einer Ausnahme zu fragen. Doch die Mitarbeiter verwiesen immer wieder auf ihre Satzung." Wölke ist der Meinung, dass die Stadt eine andere Regelung hätte finden können, "weil wir nicht einmal einen kommerziellen Zweck verfolgt hätten".
Die Stadt argumentiert auch auf WZ-Anfrage, warum die Musikschüler nicht auf dem Markt spielen durften, mit der Satzung. "Herr Wölke und seine Schüler wollten einen Stand haben, um die Instrumente aufzustellen. Dabei handelt es sich um eine Sondernutzung, für die eine Gebühr gezahlt werden muss", sagt Kirsten Kaufung, Leiterin des Ordnungsamtes.
Der Mindestbetrag, der entrichtet werden müsse, beträgt laut Gebührensatzung sechs Euro. Straßenmusikanten wiederum, die umherziehen wollen, müssten keine Gebühr zahlen.
Das wäre jedoch für die Musiker nicht möglich gewesen. "Wir hätten sehr große Instrumente gespielt, die stehen müssen." Ohnehin sei das Thema für ihn jetzt durch, sagt Wölke. "Wir wollen es jetzt in anderen Städten mit dem Musizieren probieren. Vielleicht werden wir woanders mit unserer Weihnachtsmusik mit offeneren Armen empfangen."