Hochdahl Neanderhöhe: Urteil wird geprüft

Erkrath · Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte im September entschieden, dass das vom Stadtrat abgelehnte Bürgerbegehren zum Erbbaurecht auf der Neanderhöhe zulässig ist. Die Stadt hat jetzt das Oberverwaltungsgericht eingeschaltet.

 Bagger auf der Neanderhöhe in Hochdahl. Nach den eisenzeitlichen Funden zu Beginn diesen Jahres wird das Areal derzeit erneut untersucht.

Bagger auf der Neanderhöhe in Hochdahl. Nach den eisenzeitlichen Funden zu Beginn diesen Jahres wird das Areal derzeit erneut untersucht.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die ehemals landwirtschaftlich genutzte Fläche gegenüber Timocom an der Hochdahler Straße bleibt ein Streitthema, die Bälle fliegen weiterhin hin und her. Lange Zeit hatten Bürger und Naturschutzverbände mit teils heftigen Protesten verhindern wollen, dass die Fläche, wie es die Stadt plant, über 3,5 Hektar mit neuem Gewerbe bebaut wird. Erfolg war den Protestlern trotz mehrerer Anläufe bis hin zum angestrebten, aber an formalen Hürden gescheiterten Bürgerbegehren nicht beschieden.

Dann gab es einen neuen Vorstoß: Wird die Fläche bebaut, soll sie wenigstens im Eigentum der Stadt bleiben und nur per Erbbaurecht vergeben werden. Bleibe die Stadt Eigentümerin, sei sie im Fall eines Gewerbefortzugs handlungsfähig, könne die Flächen rasch neu vergeben, müsse also keine langwierigen Leerstände hinnehmen und anderswo neue Fläche versiegeln – das ist die (im Stadtrat allerdings knapp gescheiterte) Idee von Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink.

Trio bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht

Das Trio gab sich mit dieser Niederlage nicht geschlagen, zog auf eigene Kosten vor das Düsseldorfer Verwaltungsgericht und bekam Recht: Die Ablehnung des Bürgerbegehrens zum Erbbaurecht für die Neanderhöhe durch den Stadtrat war unzulässig. Denn anders als der von der Stadt beauftragte Rechtsgutachter kam das Gericht zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren keinen Eingriff in die Bauleitplaung darstellt und damit statthaft ist. Auch der Einschätzung des Gutachters, die dem Begehren zugrundeliegende Fragestellung sei nicht eindeutig genug, schloss sich das Gericht nicht an.

Erbbaurecht sei ein eindeutiger, durch keine andere Vokabel zu ersetzender juristischer Begriff, der den Bürgern zumutbar sei. Gerügt wurde zudem die Abstimmung des Erkrather Stadtrats im sogenannten Pairing-Verfahren, mit dem die Mehrheitsverhältnisse wieder hergestellt werden sollen, obwohl einige Fraktionsmitglieder Corona-bedingt abwesend waren und nicht mit abstimmen konnten. Dieses Verfahren sei nicht zulässig, befand das Verwaltungsgericht.

Diese Niederlage will die Stadt Erkrath wiederum nicht hinnehmen und hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Überprüfung des Urteils beantragt.

Für den Fall, dass sich das OVG gegen eine Prüfung und gegen ein Berufungsverfahren entscheidet, hat Bürgermeister Christoph Schultz dem Trio Börner, Kloevekorn und Stertenbrink zugesagt, sich für einen sogenannten Ratsbürgerentscheid in der Sache einzusetzen. Dann könnte der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschließen, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. Eine solche Abstimmung organisiert die Stadt, das mühevolle Sammeln von Unterschriften würde dann entfallen.

Häufig findet ein Bürgerentscheid aus organisatorischen Gründen parallel zu einer größeren Wahl statt. „Die Landtagswahl im Mai 2022 wäre dafür ein geeigneter Termin“, spekuliert Philipp Kloevekorn von der Initiative „Erbbaurecht für die Neanderhöhe“.