Kriminalität in Mettmann Anklage wegen Attacke mit Holzknüppel

Mettmann · Dem Ex-Bewohner der Unterkunft am Hammerplatz wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Am Landgericht muss sich ein 44-Jähriger wegen schwerer Körperverletzung verantworten.

Über die „Abgehängten vom Hammerplatz“ schrieben wir schon vor Monaten, in einer Serie über die Wohnungslosenhilfe der Caritas. Nun saß ein ehemaliger Bewohner der Container am Wuppertaler Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank. Der 44-Jährige hatte einen Mitbewohner mit einem Holzstock verprügelt und den auf der Hammerstraße liegenden Mann in den Bauch getreten.

All das hatten zwei Passantinnen beobachtet. Die Frauen wollten den schreienden Angeklagten davon abhalten, weiter auf das Opfer einzutreten. Der 44-Jährige lief daraufhin mit dem Holzknüppel auf die Zeuginnen zu, die sich verängstigt in ihrem Auto einschlossen, bis es einem weiteren Bewohner der Obdachlosen-Container gelang, den Angreifer zu beruhigen. Der sah sich selbst in einer Notwehrsituation. Das spätere Opfer habe angeblich mit einem Schlauch aus der Dusche auf ihn eingeschlagen. Er sei eifersüchtig gewesen, der Typ habe seine Frau „angraben“ wollen.

Oder ging es doch um zwei Flaschen Wodka, wie der Verprügelte später bei der Polizei erzählt hatte? So genau weiß man das nicht, nüchtern war jedenfalls keiner der Beteiligten. „Ab drei Promille werden die hier erst lustig“, hatte ein Mitbewohner erzählt, als wir im Frühjahr für eine Reportage in der Unterkunft am Hammerplatz waren. Bei dem nun angeklagten Bewohner waren es 2,4 Promille.

Und auch bei der zweiten Tat dürfte er kaum nüchtern gewesen sein. Damals hatte er vor dem ehemaligen Penny-Markt am Jubiläumsplatz gestanden und auf die Toilette gemusst. Damit seine Frau nicht „angegraben“ werde, habe er einen Kumpel daneben gestellt. Zurück von der Toilette sei die Lage eskaliert, die Gründe lassen aufhorchen: Ein Bekannter habe eine Frau mit einer Weinflasche „vergewaltigt“, er habe dieses Handy-Video gesehen. Ihm sei angedroht worden, dass man das auch mit seiner Frau machen werde, wenn er zur Polizei gehen würde. Auch dieser Tag endete mit einer Prügelei.

Gesprochen wurde nun im Prozess auch über eine weitere Straftat des Angeklagten, für die er zwei Jahre und sechs Monate in Haft muss: Zwei Tage vor besagter Prügelei am Jubiläumsplatz hatte der 44-Jährige im dortigen Parkhaus eine Kerze unter einen Mercedes Benz 203 CL gestellt, um „Frust abzubauen“. Kurz darauf stand das Auto in Flammen, die Feuerwehr rückte an. Der Brandstifter beobachtete vom Jubiläumsplatz den Einsatz. Auch diesmal sei es Eifersucht gewesen, so der Angeklagte, seine Frau sei damals in Düsseldorf in der „Villa Wahnsinn“ feiern gewesen. Zuvor hätten sie gestritten, er sei verzweifelt gewesen. Im Berufungsprozess geht es nur noch darum, wie hoch die Gesamtstrafe für die Prügeleien und die Brandstiftung sein wird.

Die Ehe des Mannes ist kurz vor der Scheidung, möglicherweise strandet der Mettmanner nach der Haftentlassung erneut am Hammerplatz. Was dort im Frühjahr von drinnen nach draußen drang, lässt keinen Optimismus aufkommen: Spärliches Mobiliar, überall leere Schnapsflaschen. Beim Blick in die Dusche überkommt einen der Ekel, in der Küche sah es nicht besser aus. „Wenn hier einer mit gelbem Gesicht rumläuft, interessiert das niemanden“, war von einem Bewohner zu hören, noch nicht mal der Hausmeister traue sich noch allein rein.