Schulen in Nachbarstädten lehnen Mettmanner Schüler ab

Die Anne-Frank-Hauptschule wird im Sommer schließen.

Foto: Michael Nacke

Mettmann. In den vergangenen Tagen haben sich Eltern bei der Stadt gemeldet, weil ihre Kinder von Schulen in den Nachbarstädten, an denen sie ihre Kinder angemeldet hatten, eine Absage erhalten hatten. Sie forderten die Stadtverwaltung auf, sich dafür einzusetzen, dass ihr Kind an der gewünschten Schule angenommen wird. Dies betraf insbesondere Anmeldewünsche für die Gesamtschulen in Heiligenhaus und Haan.

Dazu erklärt Ute Piegeler, Fachbereichsleiterin für Bildung, Jugend und Soziales, dass es sehr bedauerlich sei, wenn eine Anmeldung an einer gewünschten Schule keine Berücksichtigung findet. „Allerdings“, so Piegeler, „hat die Stadt keinen Einfluss auf derartige Aufnahmeverfahren. Einen Anspruch auf einen Platz an der gewünschten Schulform in einer anderen Stadt gibt es nur eingeschränkt. Die Stadt Mettmann kann aber derartige Aufnahmewünsche an Schulen in Nachbarstädten nicht durchsetzen.“

Das Schulangebot bei den weiterführenden Schulen in Mettmann umfasst zwei Gymnasien und eine Realschule. Mangels Anmeldungen muss die Hauptschule geschlossen werden, die Schüler der letzten Klasse zehn verlassen im Sommer 2018 die Schule. Bei den Eltern und in den politischen Gremien ist seitdem immer wieder die Gründung einer Gesamtschule und die Schließung der Realschule diskutiert worden. In einem Gespräch zwischen der Schulverwaltung Mettmann und der Bezirksregierung Düsseldorf wurden seitens der Schulaufsicht Bedenken hinsichtlich einer Genehmigung für eine Gesamtschule geäußert, da es in Mettmann bei einer Bevölkerungszahl von 39 500 Einwohnern bereits zwei Gymnasien und ein Berufskolleg mit einer gymnasialen Oberstufe gibt.

Die Bezirksregierung bezweifelte, dass es bei der Gründung einer Gesamtschule genügend Schüler für eine vierte gymnasiale Oberstufe gegeben würde. Die Schulleitungen der drei weiterführenden Schulen in Mettmann haben sich gegen die Gründung einer Gesamtschule ausgesprochen und sprechen sich stattdessen für eine Erweiterung der Realschule um den Bildungsgang Hauptschule ab Klasse sieben aus. Nun wird das Abitur nach acht Jahren an den Gymnasienwieder rückgängig gemacht, das Abitur nach neun Jahren wird wieder der Regelfall sein. Somit gibt es den Unterschied G 8 und G 9 zwischen Gymnasium und Gesamtschule nicht mehr. Nun soll ein pädagogisches Konzept und ein Raumkonzept für eine Erweiterung der Realschule erarbeitet werden. Fachbereichsleiterin Piegeler erklärt, dass Städte auch gemeinsam, beispielsweise über Zweckverbände, Schulen gründen und betreiben können. Dafür muss es aber auch eine gemeinsame Interessenslage der Vertragsparteien geben, müssen Grundstücke und/oder Gebäude vorhanden sein. In Gesprächen mit den Nachbarstädten konnte keine gemeinsame Interessenslage gefunden werden. cz