Unternehmen lehnt Neubaugebiet ab
Die Firma Georg Fischer in Mettmann will sich gegen die neuen Häuser wehren, die neben dem Werksgelände entstehen sollen.
Mettmann. Es gibt einen Streit zwischen der Firma Georg Fischer und dem Mettmanner Bauverein (MBV). Der Grund: Der Bauverein möchte an der Georg-Fischer-Straße die alten Häuser aus den 1960er Jahren abreißen und durch moderne Neubauten ersetzen. Eigentlich kein Problem. Wäre da nicht die Nähe zur Firma Georg Fischer (GF).
GF befürchtet nämlich, dass mit dem Neubaugebiet künftig Einschränkungen der Gießerei-Produktion verbunden sind. Es geht um einen Erlass aus dem Jahr 2007, der vorschreibt, dass ein Abstand zwischen Gießereien und Wohngebiet 500 Meter betragen muss. „Dieser Abstand wird eindeutig nicht eingehalten“, sagen GF-Geschäftsführer Andreas Güll und Personalchef Bodo Müller. Wohlgemerkt, es geht um eine Neubebauung, die bestehenden Häuser sind davon nicht betroffen. GF will in den nächsten Jahren erweitern. Auf der heutigen Parkfläche gegenüber dem Verwaltungsgebäude an der Flurstraße sollen Lagerhallen gebaut werden, „da unsere bisherigen Lagerkapazitäten zukünftig nicht mehr ausreichen“. Ein weiteres Projekt, so GF, ist die Erweiterung der Sandkern-Produktion, was nach gegenwärtigem Stand ebenfalls einen Hallenneubau auf den heutigen, innerhalb des Betriebsgeländes liegenden Parkflächen erfordert und damit gleichermaßen zu einer Verlegung der Pkw-Stellflächen führen werde.
Durch den geplanten Hallenneubau würde sich der Abstand zu den Wohnhäusern an der Georg-Fischer-Straße noch weiter verringern. „Unsere fachlichen Immissionsschutz-Berater haben uns darauf hingewiesen, dass bereits jetzt die zulässigen Lärmrichtwerte und die Geruchsrichtwerte durch den derzeitigen genehmigten Gießereibetrieb weitgehend ausgeschöpft werden“, sagt Andreas Güll. „Die Intensivierung der geplanten Wohnbebauung an der Georg-Fischer-Straße wird absehbar zu einer Verschärfung der einschlägigen Immissionsrichtwerte führen.“ Das sieht die Verwaltung anders.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans könne der Konflikt gelöst werden. Es sei noch offen, ob es — wie von GF befürchtet — überhaupt zu einer Intensivierung der Wohnnutzung komme. Möglicherweise, so Fachbereichsleiter Kurt Werner Geschorec, müsse das städtebauliche Konzept nachgebessert oder geändert werden. Das bedeutet: weniger Neubauten als geplant.
Georg Fischer bleibt dabei: „Im Interesse der Standortsicherung unseres Unternehmens in der Stadt Mettmann und des Erhalts der Arbeitsplätze unseres Gießereibetriebes ersuchen wir die Stadt Mettmann nachdrücklich darum, von dem Bebauungsplanentwurf betreffend der Ausweisung des Gebietes an der Georg-Fischer-Straße als Wohngebiet abzusehen.“ GF kündigt an, alle rechtlichen Mittel gegen das Baugebiet auszuschöpfen.
Bodo Nowodworski, Mitglied im Vorstand vom MBV, ist zuversichtlich, eine Einigung zu erreichen. „Es ist für GF und auch für uns gut, wenn ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan aufgestellt wird.“ Die Bedenken und Anregungen des Verfahrens werden aufgenommen, berücksichtigt und abgearbeitet. Möglicherweise wird aus einem reinen Wohngebiet ein Mischgebiet „und dann ändern sich auch die Richtwerte im Sinne von Georg Fischer“. „Wir respektieren die Interessen des größten Mettmanner Arbeitgebers“, so MBV-Vorstand Volker Bauer, „und wir werden im Gespräch bleiben.“