Zu wenig Plätze für Kleinkinder

Stadt wird den Rechtsanspruch an Betreuungsplätzen bis August 2013 nicht erfüllen.

Mettmann. Ob auf Mettmann eine Welle von Klagen zurollt, weiß Astrid Hinterthür nicht. Sie zuckt mit den Schultern. Dagegen weiß die Fachbereichsleiterin für Bildung, Jugend und Soziales im Rathaus ganz genau, dass die Stadt zum 1. August 2013 bei weitem nicht den Rechtsanspruch an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren erfüllen kann.

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) besagt, dass jedes Kind unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf „eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege“ hat. Kann die Stadt den Rechtsanspruch nicht erfüllen, können Eltern ihren Anspruch vor Gericht einklagen.

Zum 1. August 2013 werden in allen 16 Kindertagesstätten Plätze für die U 3-Betreuung angeboten. Astrid Hinterthür: „Zusammen mit den Plätzen bei den Tagesmüttern schaffen wir bis dahin die 35 Prozent.“ Allerdings glaubt sie nicht, dass die Betreuungsplätze ausreichen. Denn 900 Kinder unter drei Jahren haben ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Platz, es gibt aber nur 315 Plätze (35 Prozent). Hinterthür geht davon aus, dass viel mehr Eltern für ihre Kinder einen Platz einfordern werden.

Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren sei es in den 1990er-Jahre schnell zu einem rapiden Anstieg der Anmeldezahlen gekommen. Astrid Hinterthür rechnet mit einer ähnlichen Entwicklung bei den Kleinkindern.

Während die Stadt davon ausgeht, dass die Zahl der Kinder zwischen drei und sechs Jahren in den kommenden Jahren konstant bleiben wird, soll dagegen die Zahl der Kinder unter drei Jahren steigen. „Nachdem wir alle Kindergärten für die U 3-Betreuung ausgebaut haben, ist in den meisten Einrichtungen das Ende der Fahnenstange erreicht. Dort können wir nicht mehr anbauen“, sagt Astrid Hinterthür.

Nach Angaben der Stadt wird mittlerweile ein Drittel aller zweijährigen Kinder betreut, ein weiteres Drittel befindet sich auf Wartelisten, so dass die Stadt für den Jahrgang der zwei- bis dreijährigen Kinder von einem Betreuungsbedarf von 66 Prozent ausgeht. Bei den ein- bis zweijährigen Kindern werden laut Stadt 15 Prozent betreut, zehn Prozent sind für einen Eintrag auf einer Warteliste vorgemerkt. Außerdem liegt der Bedarf der null- bis einjährigen Kinder bei fünf Prozent.

Angesichts dieser Zahlen hat der Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen, die Bedarfszahl für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder deutlich anzuheben — von bundesdurchschnittlichen 35 Prozent auf 50 Prozent. Doch wie weitere U 3-Plätze geschaffen werden können, dazu hat sich die Politik noch nicht geäußert. Fest steht, dass auch die halbe Stelle, die im Rathaus für die Vermittlung und Betreuung von Tagesplätzen eingerichtet wurde, laut Astrid Hinterthür auf eine volle Stelle ausgebaut werden müsste. Oder aber das Angebot an Tagesplätzen müsste reduziert werden.