„Prozesse-Dieter“ steht wieder vor Gericht

Ratinger (77) geht gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung von Amtsträgern vor.

Ratingen. Vor vier Jahren hat die Justiz den Spieß umgedreht und den als „Prozesse-Dieter“ bekanntgewordenen Sozialhilfeempfänger aus Ratingen zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Ratinger Amtsgericht sprach den selbst ernannten „König der Kläger“ wegen 44 Beleidigungen von Amtsträgern schuldig. Der damals 73-Jährige hatte zuvor jahrelang Bürgermeister, Landrat, Richter, Verwaltungs- und Justizmitarbeiter mit übelsten Fäkalausdrücken überzogen.

Doch ins Gefängnis ging der Ratinger nie. Sein Anwalt legte Berufung gegen die Verurteilung ein. Die Verhandlung darüber findet am kommenden Montag am Landgericht Düsseldorf statt.

„Doppel-Null, Vollidiot, Rechtsbeuger, Dummkopf“ waren noch die harmlosesten Bezeichnungen, mit denen Rolf Dieter K. seine Schriftwechsel an Behörden spickte.

In einem Schreiben an den Strafsenat des Oberlandesgerichts hatte er die Senatsmitglieder als „bescheuerte A. . .löcher“, „impotente Spießer“ und „auf dem Niveau einer räudigen Hunderotte stehend“ bezeichnet. Eine Richterin am Landessozialgericht beleidigte er als „Doppelnull“ und fügte hinzu: „Mit vom Großhirn amputierten Menschen will ich auch in Futurum nichts mehr zu tun haben.“

In einem Schreiben an den Ratinger Bürgermeister bezeichnete er die Bediensteten der Stadt unter anderem als „asozialen Abschaum“. Die Mitarbeiter des Sozialamtes titulierte er als „stinkende A. . .löcher“ und „strohdumme Sesselfurzer“, einen Dezernenten beleidigte er mit den Worten: „Ein Schreiben des Sozialgerichts ihm und den in seinem Rectum lebenden Zwerg X. zur Kenntnis“ — wobei er mit „ihm“ den Ratinger Bürgermeister meinte. Den Dezernenten bezeichnete er in einem anderen Schreiben als „ganz asoziales, kriminelles Subjekt“.

Ein psychiatrisches Gutachten hatte Dieter K. einen hohen Intelligenzquotienten bescheinigt, allerdings auch eine „paranoide Persönlichkeitsstörung“ attestiert und ihn als schuldunfähig eingestuft. Das Amtsgericht Ratingen ging dagegen von einer Schuldfähigkeit aus, weil K. sein Verhalten durchaus steuern könne und die Beleidigungen nicht aufgrund einer Krankheit äußere.

Rolf-Dieter K. war als „Prozesshansel“ bundesweit bekanntgeworden. Jahrelang hatte er sich mit Behörden und der Justiz angelegt: Verweigerte ihm das Sozialamt einen Wunsch, zog er vor Gericht. So hatte er sich unter anderem eine Klobürste und neue Unterhosen erstritten. Insgesamt hatte er der Justiz im Laufe der Jahre mehr als 230 Klagen beschert.