Ratingen Bürger ärgert sich über See-Bußgeld
Ratingen. · Ein Düsseldorfer soll widerrechtlich im Grünen See geschwommen sein. Er sei aber nur um den See gegangen, sagt er. Argument der Stadt: Nicht alles muss mit Schildern geregelt werden.
Vor wenigen Tagen hatte ein Mann aus Düsseldorf Post von der Stadt Ratingen im Briefkasten. Ein Bußgeldbescheid in Höhe von 55 Euro war ihm ins Haus geflattert. Der Vorwurf: Er habe widerrechtlich im Grünen See gebadet.
„Das stimmt so nicht“, sagt der Düsseldorfer, der an besagtem Tag mit seiner Familie eine Fahrradtour zum Grünen See unternommen hatte. „Während meine Frau mit den Kindern auf der Wiese spielte, bin ich um den See gegangen“, gibt er an.
Als er zurückkam, teilte ihm seine Frau mit, sie sei von Mitarbeitern des Ordnungsamtes angesprochen worden, ob sie den Schwimmer im See kenne. Unbedarft antwortete diese: „Das könnte mein Mann sein.“ Das sei verboten, teilte das Ordnungsamt mit und erbat die Adresse der Familie. Und nun flatterte eben ein Anhörungsbogen samt Bußgeldandrohung ins Haus.
Düsseldorfer betont, dass keine Belehrung stattfand
Der Mann ärgert sich gleich mehrfach: „Eine ordentliche Belehrung seitens der Mitarbeiter des Ordnungsamtes hat nicht stattgefunden. Mit mir persönlich hat überhaupt niemand gesprochen.“
Doch auch die Hinweisschilder am See findet der Düsseldorfer widersprüchlich. „Beim Baden besteht Lebensgefahr! Betreten der Eisfläche verboten! Der Bürgermeister.“ All dies ist darauf zu lesen. „Warum wird ein Unterschied zwischen lebensgefährlich und verboten gemacht?“, fragt er sich. „Auch das Klettern im Elbsandsteingebirge ist lebensgefährlich, damit aber nicht automatisch verboten. Da kann man einem Irrtum aufsitzen.“
Ratingens Ordnungsdezernent Harald Filip sagt dazu: „Nicht alles, was verboten ist, muss zwingend durch Schilder geregelt sein.“ So wisse der Verkehrsteilnehmer auch, dass er innerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als Tempo 50 fahren dürfe, auch wenn ihn kein Schild darauf hinweist.
Filip mahnt: „Der Grüne See ist ein Baggersee und hat unberechenbare Unterströmungen, die sich sogar innerhalb eines Jahres grundlegend ändern können.“ Die Ratinger Stadtordnung sieht deshalb ein Schwimmverbot in offenen Gewässern vor, dazu gehört auch der Grüne See.
Ein Fehlverhalten bei den Mitarbeitern des Ordnungsamtes sieht Harald Filip nicht. „Eine Belehrung ist nicht zuwingend erforderlich“, meinte Filip. Der Mann könne aber seine Sicht der Dinge in einem Anhörungsbogen darstellen.
Was die Schilder angeht, hat sich Ordnungsdezernent Harald Filip das Thema schon notiert. „Die Schilder sind vielleicht nicht für jeden Besucher ersichtlich. Wir werden dafür neue Standorte prüfen.“
Der Grüne See und sein Areal gehören zu den wichtigsten Naherholungsgebieten in Ratingen. Neben dem verbotenen Schwimmen gibt es auch immer wieder Diskussionen um zunehmende Vermüllung. Besonders an gut besuchten Wochenenden türmen sich die Müllberge. Das Gebiet gehört zu den Kontrollschwerpunkten des Ordnungsdienstes.
Zuletzt hatte es auch eine politische Debatte zu legalem Grillen am See gegeben.