Das hat den Beigeschmack von ungleicher Behandlung, die es nicht geben darf.
Ein Hauch von Ungerechtigkeit
Die Aufregung über die Werbesatzung seitens der Einzelhändler ist verständlich. Keiner blickt durch, wer was genau darf. Während einer sein Geschäft mit Werbereitern und -tafeln nahezu verbarrikadiert, muss der andere seine Geschäft von jeglichen Werbeträgern befreien.
23.07.2012
, 19:26 Uhr