Eine Werbesatzung, viele klagen

Die neue Werbesatzung der Stadt sorgt für Aufregung in den Geschäften. Die Händler vermissen eine gerechte Behandlung.

Ratingen. Die neue Werbesatzung ist ein Dauerthema in Ratingen. Nicht nur die Ratsmitglieder hat sie monatelang beschäftigt. Auch die Einzelhändler sprechen darüber — und regen sich auf. Und demnächst wird sie auch Thema beim Verwaltungsgericht sein. Denn die Stadt ist wegen der neuen Satzung, die seit Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, verklagt worden.

Ronald Aalbers, Betreiber des Obst- und Gemüseladens an der Bechemer Straße, will sich die Vorschriften, die ihm die Stadt macht, nicht gefallen lassen. Am 1. August ist der Verhandlungstermin in Düsseldorf.

„Ich bin seit 22 Jahren in der Stadt und hatte immer eine Sondergenehmigung für meine Auslagen. Und jetzt soll ich auf einmal alles zurückbauen. Das finde ich nicht in Ordnung“, sagt er. Immerhin gehörten sie zum Geschäftsbild eines Obstladens.

Rund neun Meter lang und bis zu 2,40 Meter tief sind seine Auslagen, die in die Straße hineinreichen. Die Werbesatzung schreibt aber vor, dass Einzelhändler nur noch eine Auslage von einem Meter Länge und 80 Zentimetern Tiefe haben dürfen.

„Und das ist zu wenig für das Angebot, das ich habe“, sagt Aalbers, der einen Umsatzrückgang von bis zu 40 Prozent befürchtet, wenn er sein Angebot nicht mehr wie zuvor präsentieren kann. „Und dann sehe ich mich gezwungen, den Laden zu schließen und woanders zu öffnen. Mein derzeitiger Mietvertrag läuft 2013 aus.“ Er sei bereits auf der Suche nach einem neuen Standort.

Aalbers hofft nun, dass das Gericht am 1. August erst einmal einen Ortstermin anordnet. „Jeder Richter wird erkennen, dass ich hier niemanden störe mit meiner Auslage. Auch Rettungswagen kommen hier durch.“ Die Auseinandersetzung lässt auch andere Einzelhändler aufhorchen. „Das ist genau richtig. Und ich kann das sehr gut verstehen“, sagt Uwe Frohns von Spiel und Buch im Arkadenhof.

Es gehe ja darum, endlich einmal Klarheit zu schaffen. „Die ist nämlich nicht gegeben“, sagt er. „Und nach der Entscheidung für die Satzung wurde seitens der Stadt auch nie mit uns Einzelhändlern darüber geredet. Und auf einmal standen Leute vom Ordnungsamt vor der Tür und haben ermahnt, was geht und was nicht geht. So kann man das nicht machen“, sagt Frohns, der betont, dass er nicht grundsätzlich gegen eine Werbesatzung ist, „weil mancher Einzelhändler es mit den Werbereitern auch übertrieben hat“.

Und seine Frau Karin, die das Geschäft mit ihm führt, ergänzt: „Immerhin gibt es ja auch durchaus attraktiv gestaltete Auslagen, die eine Straße schöner machen.“

Intensiv beschäftigt mit der Werbesatzung hat sich auch Ulrike Stroeks, Betreiberin des Café Oleander im Steinhausgässchen. „Ich will mir eine Markise anschaffen. Was allerdings geht und was nicht, ist mir unklar. Da muss ich jetzt beim Amt anrufen“, sagt sie und bemängelt:

„Wenn ich hier durch Ratingen laufe, dann sehe ich, dass der eine diese Markise hat, der nächste eine andere. Der eine stellt Massen von Werbereitern auf, der andere darf nicht mal mehr einen Postkartenständer aufstellen. Da stimmt doch was nicht. Wie kann das sein?“ Ihrer Meinung nach spreche das dafür, dass es eine Ungleichbehandlung der Händler gibt. „Hier in dieser Stadt wird wohl mit doppeltem Maß gemessen.“