Gericht hat keine Bedenken gegen Windräder in Homberg

Der Eindruck denkmalgeschützter Höfe wird laut Verwaltungsgericht nicht gestört.

Homberg. Windräder gelten als Quelle sauberer Energie, aber auch als Störenfriede in der Landschaft. Gegner haben dafür auch einen Begriff: Zerspargelung heißt es, wenn zu viele Windräder aufgestellt wurden.

Von diesem Zustand ist Homberg weit entfernt: zwei Windräder, die in der Nähe der Höfe Oberschrieven und Schwarzbachhof entstehen sollen, beschäftigen trotzdem die Gerichte — und das seit vielen Jahren. Am Dienstag musste wieder die Justiz einen Blick in die dicken Akten zum Thema Windkraft in Homberg werfen und ein Urteil sprechen.

Geklagt hatte das Unternehmen BBB Umwelttechnik aus Gelsenkirchen, das auf den Homberger Höhen die Windräder bauen will. Die Windrad-Bauer sind nicht einverstanden mit der Entscheidung der Bezirksregierung, die den Antrag abgelehnt hat mit der Begründung, dass die Höfe unter Denkmalschutz stehen und eine „optische bedrängende Wirkung“ von den Anlagen ausgehe.

„Und dies würde den Gesamteindruck der Hofanlagen erheblich stören. Dies ist nicht mit dem Umgebungschutz der bei einem Denkmal gegeben sein muss, vereinbar“, sagte am Dienstag ein Vertreter der Bezirksregierung.

Davon war 2002 noch keine Rede. Damals hatte die Stadt Ratingen schon die Bauvorentscheide zu den Anlagen positiv beschieden. Doch im Laufe der Jahre hat sich die Meinung der Kommune geändert, weil das Unternehmen auch seine Pläne geändert hat. BBB Umwelttechnik GmbH will zwar keine größeren Windräder bauen als ursprünglich geplant, aber die neuen sollen eine höhere Leistung haben.

Und für die Stadt bedeutet dies, dass es sich um ein neues Bauvorhaben handelt. Zudem hat sich die Meinung der Stadt auch dahingehend geändert, dass sie jetzt ebenfalls wie die Bezirksregierung davon ausgeht, dass die Windräder eine erdrückende Wirkung auf die Höfe habe. (wir berichteten).

Vor Gericht tummelten sich die Vertreter sowohl der Bezirksregierung, der Stadt, des Unternehmens und des Landschaftsverbands Rheinland vor den Richtern. Dabei waren die Positionen klar, dennoch wurde mit Argumenten darum gerungen, den eigenen Standpunkt deutlich zu machen.

Richter Ulrich Köster kündigte vor der endgültigen Entscheidung an, dass er zugunsten des Unternehmens entscheiden werde. Und nach der fast einstündigen Beratungszeit hinter verschlossenden Türen war es dann auch so: „Wir sind nicht der Ansicht, dass es denkmalschutzrechliche Bedenken gibt, die dem Bau der Windräder entgegenstehen“, sagte Köster als Begründung für sein Urteil, der Klage des Unternehmens stattzugeben.

Die negativen Bescheide der Bezirksregierung müssen aufgehoben werden. „Der Antrag muss damit neu beschieden werden“, sagte der Richter.

Konkret heißt das, dass sich die Bürokraten der Bezirksregierung erneut mit dem Fall beschäftigen müssen. Sie dürfen aber bei der Prüfung nicht mehr die Argumente Denkmalschutz oder optische Wirkung heranziehen.

Das Urteil bedeutet aber nicht, dass das Unternehmen nun in absehbarer Zeit mit dem Bau der Anlagen beginnen kann. Richter Köster: „Das Land kann Rechtsmittel einlegen und einen Antrag auf Zulassung zur Berufung einlegen.“