Herrchen müssen mehr Steuern zahlen
Besitzer von Vierbeinern sollen ab Januar 2017 tiefer in die Tasche greifen. Keine Sondersteuer für Kampfhunde.
Ratingen. Hundebesitzer müssen ab Januar 2017 mehr für ihren Vierbeiner bezahlen. Die Stadt will die Hundesteuer um zehn Prozent anheben. Das Gleiche gilt für die Haltung von mehr als einem Hund pro Haushalt. Zuletzt wurde die Hundesteuer für einzeln gehaltene Tiere Anfang 2013, für mehrere Hunde 2012 angehoben. Der Rat erhofft sich Mehreinnahmen für die Stadt in Höhe von rund 56 000 Euro, verweist aber auch auf den unverändert hohen Hundebestand in Ratingen. Eine Kampfhundesteuer wie in Heiligenhaus wird nicht erhoben.
In Ratingen, so die Stadt, seien aktuell pro 1000 Einwohner 57 Hunde registriert. „Eine Umfrage bei umliegenden Städten hat ergeben, dass dort im Durchschnitt pro 1.000 Einwohner 53 Hunde gemeldet sind“, so die Verwaltung. Die Spanne reicht dabei von 34 bis zu 68 Hunden.
Beim Städtevergleich in Sachen Höhe der Steuer liegt Ratingen im Mittelfeld. In Langenfeld sind für einen Vierbeiner nur 90 Euro fällig, in Mülheim dagegen 160 Euro. Düsseldorf verlangt beispielsweise 96 Euro. Der höchste Satz für zwei und mehr Hunde wird mit jeweils 288 Euro (also pro Hund) in Wuppertal verlangt.
Und das sind ab 1. Januar 2017 die neuen Beträge in Ratingen: Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer oder mehrere Personen gemeinsam ein Hund gehalten wird, 120 Euro, bei zwei Hunden 152 Euro je Hund, bei drei und mehr Hunden 188 Euro je Tier.
Seit 2002 ist die Steuer damit fast verdoppelt worden: Sie lag damals bei 69 Euro für ein Einzeltier (beziehungsweise 97/141 Euro für zwei oder mehr Hunde).
In Heiligenhaus beispielsweise müssen Tierfreunde 108 Euro berappen (beziehungsweise 135/155 Euro). Als Besonderheit gibt es in Heiligenhaus „Sondertarife“ für das Halten gefährlicher beziehungsweise bestimmter Rassen gemäß Landeshundegesetz NRW: Dann sind je Hund 700 Euro jährlich fällig. In 2014 zählte man in Heiligenhaus elf Kampfhunde und 16 Hunde besonderer Rassen in der Stadt. In Ratingen ist eine besondere Steuer für Kampfhunde beziehungsweise besonderer Rassen nicht vorgesehen.
In Ratingen waren im vergangenen Jahr 73 „gefährliche Hunde“ registriert: darunter ein Pittbull sowie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastif, Dogo Argentino, Rottweiler sowie Kreuzungen.
In der Nachbarstadt Duisburg hatte im Juli vergangenen Jahres der Angriff eines Rottweilers auf zwei Kleinkinder mit ihren Vätern für Schlagzeilen gesorgt: „Pascha“ hatte einer damals Zweijährige unter anderem ins Bein gebissen und dann ein 20 mal 25 Zentimeter großes Kopfhautstück mit Haaren abgebissen.
Außerdem habe das Kind Verletzungen im Gesicht und am Bauch erlitten. Auch der Vater wurde ins Bein gebissen beim Versuch, das Tier zu stoppen. Das Kind ist dauerhaft entstellt. Die polnische Halterin steht vor Gericht, der Hund wurde mittlerweile eingeschläfert.
Steuerbefreiungen gelten unter anderem für folgende Fälle: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, sind für diejenigen Hunde von der Steuer befreit, die sie bei ihrer Ankunft besitzen. Sie müssen aber nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.